Freitag, 8. Oktober 2004

Marin fordert: Arbeiter müssen ihre Schwerarbeit vor Kommission beweisen

  • Sozialforscher stellt seine Verbesserungsvorschläge vor

Die Begutachtungsfrist zur Pensionsharmonisierung läuft morgen aus, aber der Sozialforscher Bernd Marin hat noch einige Verbesserungsvorschläge. Unter anderem spricht er sich für eine Beweislastumkehr bei der Schwerarbeiter-Regelung aus. Demnach soll der Arbeitnehmer einer eigens eingerichteten Kommission nachweisen müssen, dass er unter besonders erschwerten Bedingungen tätig war und deshalb einen früheren Pensionsantritt verdient. Vehement warb Marin in einer Pressekonferenz Freitag Mittag auch für eine rasche Angleichung des Frauenpensionsalters - allerdings versüßt mit einem finanziellen Ausgleich.

Marins grundsätzliche Kritik an den Regierungsplänen bleibt, dass es zu keiner echten Harmonisierung kommt, sondern das Ganze zu einer "großen halben Sache" geworden ist. Unverständlich ist ihm, warum nicht ein echtes Beitragskonto etabliert wurde und warum man von einem tatsächlichen Stichtagsmodell abgegangen ist. Da Marin aber nach eigenen Angaben realistisch genug ist, um zu wissen, dass sich am Grundkonzept nichts mehr ändern wird, hat er sich nun einige Detailvorschläge überlegt, die aus seiner Sicht auch die Akzeptanz der Regierenden finden müssten.

So bezweifelt der Pensionsexperte, ob es tatsächlich zu einer vernünftigen Definition von Schwerarbeit kommen kann, ohne dass sofort eine Klagsflut nicht Berücksichtigter folgt. Sein Lösungsansatz ist daher, dass theoretisch jeder einen Anspruch anmelden kann. Ob dieser gerechtfertigt ist, müsse dann der Betroffene selbst oder für ihn eine Interessensvertretung einer einzurichtenden Kommission beweisen. Als Maßstäbe sollten dabei erlittene Berufskrankheiten und die Mortalitätsrate in der jeweiligen Profession gelten.

Auch bei der Finanzierung der Sonderpensionen hegt Marin Änderungswünsche. Seiner Ansicht nach wäre es notwendig, im Gesetz einen Hackler- und einen Schwerarbeiterfonds anzulegen. Wer den dann entsprechend dotiere, sei Sache des Gesetzgebers. Möglich wäre, dass erneut der Steuerzahler zur Kasse gebeten werde aber auch die Arbeitgeber (wie es ja bei der Nacht/Schicht/Schwerarbeiter-Regelung schon jetzt der Fall ist, Anm.).

Zweites großes Anliegen sind für Marin die Frauen. Deren niedrigeres Antrittsalter werde sich im harmonisierten Pensionsrecht als "Katastrophe" herausstellen, prophezeit der Experte. Nicht nur, dass es ohnehin schon schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt bringe, werde es durch den verlängerten Durchrechnungszeitraum auch zu erheblichen Pensionseinbußen führen. Daher schlägt er für Frauen, die noch profitieren können (die Anhebung auf das Männerpensionsalter erfolgt ja schrittweise zwischen 2024 und 2033), ein Optionenmodell vor. Sollten sie bereit sein, freiwillig das Männerpensionsalter von 65 anzunehmen, sollte ihnen das finanziell abgegolten werden. Überhaupt ist für Marin das ungleiche Pensionsalter anachronistisch: "Ein moderner Staat hat sowas nicht."

Schließlich schlägt Marin auch vor, beim so genannten Nachhaltigkeitsfaktor nachzujustieren. Dieser sieht vor, dass bei wesentlichen demographischen Veränderungen ins Pensionskonto eingegriffen werden kann. Hierbei lehnt es Marin ab, dass etwa auch der Steigerungsbeitrag geändert werden könnte. Umstellungen sollten nur bei der Höhe des Pensionsalters und bei der Pensionsanpassung erlaubt sein. Ebenfalls Handlungsbedarf ortet der Sozialforscher beim Bonus/Malus-System des Pensionskorridors (62 bis 68, 65 als Regelpensionsalter). Plus und Minus dürften nicht gleich hoch sein. Die Zuschläge für Arbeiten über 65 sollten 50 Prozent höher sein als Abschläge bei einem früheren Pensionsantritt.

Und noch ein nicht uninteressantes Detail hatte Marin zu bieten. Bedenklich ist für ihn, dass es mittlerweile schon 18,6 Arbeitsjahre bei durchschnittlichem Einkommen benötigt, um auf eine Pensionshöhe entsprechend dem Ausgleichszulagenrichtsatz (der Defacto-Mindestpension nach künftig sieben Jahren Erwerbstätigkeit bei 15 Versicherungsjahren) zu kommen. Nehme man ein Gehalt von nur zwei Drittel des Medianeinkommens her, brauche es dann schon 27,9 Jahre, um die Höhe der Mindestpension zu erreichen. Auch hier sollte man sich etwas überlegen, fordert der Sozialforscher.
(apa/red)

8.10.2004 15:28