Freitag, 8. Oktober 2004

"Scheinharmonisierung": Opposition zer- pflückt Pensions-Begutachtungsentwurf

  • Grüne kritisieren: "Sicher ist nur die Pensionskürzung"
  • Wirtschaftskammer, IV und Koalition loben Gerechtigkeit

Keine neuen Erkenntnisse brachten die Stellungnahmen von Interessensvertretungen und Parteien zum Ende der Begutachtungsfrist für den Entwurf der Regierung zur Pensionsharmonisierung. Gewerkschaften, Arbeiterkammer sowie SPÖ und Grüne kritisierten die ihrer Meinung nach "massiven" und "unzumutbaren" Pensionskürzungen und sprachen von "Scheinharmonisierung".

Dagegen gab es Lob von Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung sowie ÖVP und FPÖ an dem Ziel, mit einer Harmonisierung ein gerechteres und finanzierbares Pensionssystem zu schaffen. Allerdings kritisierte die Wirtschaftskammer die günstigeren Abschläge für Schwerarbeiter und die Industrie stellte eine Schwerarbeitspension generell in Frage.

Zu diesem Punkt hatte sich auch der Sozialforscher Bernd Marin zu Wort gemeldet. Er spricht sich für eine Beweislastumkehr bei der Schwerarbeiter-Regelung aus. Sonst könnte jeder theoretisch einen Anspruch anmelden.

Beschluss nächsten Dienstag
Die Pensionsharmonisierung wird am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Am 22. Oktober gibt es ein öffentliches Hearing im Sozialausschuss, am 12. November folgt der Beschluss im Ausschuss und am 18. November ist die Beschlussfassung im Nationalrat geplant. Die Eckpunkte der Harmonisierung, die mit 1.1.2005 in Kraft treten soll, sind: Pensionsantritt 65 (für Frauen ab 2033), ein Korridor (Wiedereinführung der Frühpension ab 62) mit 4,2 Prozent jährlich Abschlägen bzw. Zuschlägen bis 68, die Formel 45 (Versicherungsjahre) 65 (Jahre) 80 (Prozent des Durchschnittlichen Einkommens von 40 Jahren). Die Kindererziehung wird mit 1.350 Euro monatlich maximal vier Jahre lang angerechnet. Die Schwerarbeiter-Regelung bringt günstigere Abschläge von maximal 2,1 Prozent nach mindestens 15 Jahren Schwerarbeit, mindestens 0,85 Prozent jährlich. Die Definition der Schwerarbeit steht allerdings noch aus.

ÖGB spricht von Pensionskürzungen
Der ÖGB meinte, die Pläne der schwarz-blauen Koalition würden neuerlich zu massiven Pensionskürzungen führen und seien nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Altersversorgung zu festigen. Der fehlende Pensionskorridor für Frauen sei auch einer der wesentlichen Gründe für den ÖGB gewesen, warum es zu keiner Einigung mit der Regierung gekommen sei. Wenn Männer mit 62 Jahren in Pension gehen könnten, sollte es für Frauen möglich sein, mit 57 Jahren den vorzeitigen Ruhestand anzutreten. Die Arbeiterkammer vermisst Fairness und Gerechtigkeit. Die Hauptleidtragenden seien die im ASVG versicherten Arbeitnehmer. Außerdem seien die über 50-jährigen besonders negativ betroffen, weil sie von den "aufgedoppelten Verlusten" durch die neuen Korridorabschläge voll erfasst würden.

In diesem Punkt ist die AK mit der Industriellenvereinigung einer Meinung, die ebenfalls bemängelte, dass die Harmonisierung eine Einschränkung auf unter 50-jährige bringe. Die IV tritt dafür ein, das Allgemeine Pensionsgesetz auf die bis 55-jährigen auszuweiten. Sonst wäre es möglich, dass ein heute 50-jähriger, der nach dem alten System eine Durchrechnungszeit von 30 Jahren zu erwarten habe, durch die wesentlich schlechtere Aufwertung der alten Beitragsgrundlagen durch die Nichteinbeziehung in das neue System benachteiligt werde.

Wirtschaftskammer begrüßt Pläne
Die Wirtschaftskammer begrüßte grundsätzlich die Harmonisierung, doch gebe es noch "einige offene oder zu modifizierende Punkte". Vermisst wird eine Harmonisierung auch für Landes- und Gemeindebedienstete. Und es wird auch auf die "Verdichtung des administrativen Aufwandes" bei den Pensionsversicherungsträgern für die Erstellung des Pensionskontos hingewiesen. Auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger macht auf dieses Problem aufmerksam. So brauche man im Regelfall mindestens vier Berechnungen nach verschiednen Pensionsrechten.

Die Stadt Wien fürchtet bei Verwirklichung des Entwurfs erhebliche Mehrkosten - und zwar durch die Erhebung der Daten für die Führung der Pensionskonten. Es wird aber generell die Pensionsharmonisierung als nicht verfassungskonform erachtet, weil es sich beim Sozialversicherungswesen und beim Dienstrecht der Bundesbediensteten um unterschiedliche Angelegenheiten handle, die auch unterschiedliche Regelungen forderten. Die NÖ-Landesregierung wiederum fürchtet ebenfalls Mehrbelastungen durch eine Verschiebung der finanziellen Belastungen vom Pensionsaufwand zum Aufwand für Aktivitätsbezüge.

Seitens der ÖVP hatte bereits in den letzten Tagen die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sowie die Fraktion Christlicher Gewerkschafter den Regierungsentwurf abgelehnt. Der Entwurf verlasse die Prinzipien der Christlichen Soziallehre, des Solidaritäts- und des Gemeinwohlprinzips und gehöre "gehörig verbessert".
(apa)

8.10.2004 15:23