Freitag, 8. Oktober 2004

Klares Nein der Gewerkschaft: ÖGB lehnt den Pensionsentwurf der Regierung ab

  • Würde zu "massiven Pensionskürzungen" führen
  • Keine Verbesserungen im Vergleich zur Reform 2003

Die Gewerkschaft lehnt den Regierungsentwurf zur Pensionsharmonisierung erwartungsgemäß ab. In der Stellungnahme des ÖGB zum Ende der Begutachtungsfrist heißt es, die Pläne der schwarz- blauen Koalition würden "neuerlich zu massiven Pensionskürzungen führen" und seien "nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Altersversorgung zu festigen".

Der ÖGB fordert die Regierung auf, "auf Basis des ÖGB-Modells weiter zu verhandeln, um eine gerechte, Lebensstandard sichernde Altersversorgung auch für künftige Generationen sicher zu stellen". Die Gewerkschaft verweist darauf, gemeinsam mit der Arbeiterkammer bereits im Herbst 2003 ein Harmonisierungskonzept vorgelegt zu haben. Im vorliegenden Gesetzesentwurf seien zwar einige Punkte übernommen worden, "dass es letztlich mit dem ÖGB und der AK zu keiner Einigung" gekommen sei, liege daran, dass es keine Verbesserungen im Vergleich zur Pensionsreform 2003 gegeben habe.

Die Regierung sei auch jetzt nicht bereit, gleitende Übergangsregelungen in das neue harmonisierte Modell aufzunehmen. Die Verluste aus der Reform 2003 in Verbindung mit zusätzlichen Abschlägen bei Inanspruchnahme der Wahlmöglichkeit vor dem 65. Lebensjahr in Pension zu gehen oder aber bei Schwerarbeit führten zu Pensionsverlusten von bis zu 20 Prozent.

Keine Einigung habe es auch beim Pensionskorridor - ein Pensionsantritt zwischen 62 und 68 Jahren - gegeben. Die Regierung habe dies praktisch nur für Männer geplant. "Zwischen 2014 und 2028 wäre für Frauen überhaupt kein vorzeitiger Antritt mehr möglich". Der fehlende Pensionskorridor für Frauen "war einer der wesentlichen Gründe, warum es bei den Verhandlungen zur Harmonisierung zu keiner Einigung kam.

Was die geplante Schwerarbeiterregelung betrifft, gebe es für Männer in zwei Punkten Verbesserungen, konzediert die Gewerkschaft. Allerdings trete bei der Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit eine Schlechterstellung ein.

(apa)

8.10.2004 07:55