Schuldsprüche nach tödlicher Schlägerei im Flüchtlingslager Traiskirchen
- Drei Jahre Haft als Höchststrafe für Moldawier
Die tödliche Schlägerei im Flüchtlingslager Traiskirchen hat drei Verurteilungen nach sich gezogen. Die vier Moldawier erhielten drei Jahre, zwei Mal zweieinhalb Jahre und ein Mal eineinhalb Jahre unbedingt. Ihnen wurde vorgeworfen, einen 24-jährigen Tschetschenen dermaßen verprügelt zu haben, dass er wenig später starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es war ein langer, mühsamer Prozess, der in insgesamt drei Etappen absolviert wurde. Lediglich ein Augenzeuge hatte zu Protokoll gegeben, alle vier Beschuldigten bei der Tat beobachtet zu haben. Und auf Grund dieser Aussage wurden schließlich auch die Urteile gefällt: Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und Rauferei.
Wirklich klar war lange Zeit nur, dass sich kurz nach Einbruch der Dunkelheit am 9. August 2003 am Gelände des Flüchtlingslagers dramatische Szenen abgespielt haben. Meist war von 100 Tschetschenen die Rede, die gegen rund 40 Moldawier "angetreten" waren. Viele der an der Schlägerei Beteiligten kamen von außerhalb des Lagers, bewaffneten sich mit Eisenstangen und Holzstöcken und stiegen damit über den Zaun.
Zum Tatzeitpunkt war der jüngste der vier Verurteilten erst 17, weshalb dieser auch mit eineinhalb Jahren Haft davonkam. Zwei weitere Moldawier waren ebenfalls noch unter 21, sie erhielten zweieinhalb Jahre. Lediglich der 30-jährige Beschuldigte muss für drei Jahre hinter Gitter. Wie aus den Aussagen stets herauszuhören war, dürften weit mehr als diese vier Personen für den schlussendlichen Tod des 24
-jährigen Tschetschenen verantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft erwägt deshalb auch eine strafrechtliche Verfolgung weiterer Beteiligter. (apa)
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