Dienstag, 5. Oktober 2004

Granatenexplosion: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Enthaftung ein

  • Verdächtiger wurde zuvor aus U-Haft entlassen
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Nach der Entscheidung des Untersuchungsrichters Martin Bodner, den Mordverdächtigen im Fall der Granatenexplosion auf der Höhenstraße aus der U-Haft zu entlassen, wird die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) einlegen.

Laut Schneider ist dazu bis Donnerstag Zeit. "Wir warten noch auf den Beschluss des U-Richters", sagte der Sprecher. Der Anwalt des Verdächtigen, Herbert Eichenseder, war auf Grund einer Auslandsreise für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Der 38-jährige Niederösterreicher war am Montag aus der Haft entlassen worden. Untersuchungsrichter Bodner hatte bei der Haftprüfung entschieden, dass kein dringender Verdacht in Richtung Mord besteht. Auch Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr sah er nicht.

Die erste Haftprüfungsverhandlung muss laut Gesetz spätestens zwei Wochen nach der Verhängung der U-Haft durchgeführt werden. Liegt dringender Mordverdacht vor, müsste diese verlängert werden (Pflichthaft). Über den Mann war zunächst formell wegen des Ansammelns vom Kampfmitteln die U-Haft verhängt worden.

Am Freitag war eine gerichtliche Tatrekonstruktion durchgeführt worden, bei der der Mann seine Sichtweise des Hergangs der Granatenexplosion erklärte. Demnach will sich der Verdächtige als Waffenhändler versucht zu haben, der seine heiße Ware loswerden wollte. Dafür kontaktierte er mehrere Journalisten und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Die erste Übergabe erfolgte am 10. September. Bei der zweiten am 20. September auf einem Parkplatz über der Waldandachtssiedlung bei der Höhenstraße detonierten zwei Handgranaten und töteten die 39-jährige Sekretärin des Mannes. Bis ein Verfahren starten kann, wird es vermutlich noch einige Zeit dauern. Das Gutachten des Sprengstoffexperten werde in zwei bis drei Monaten erwartet, sagte Landesgerichtssprecher Friedrich Forsthuber. (apa/red)

5.10.2004 11:10