Dienstag, 5. Oktober 2004

Krebsabstriche nicht untersucht: Opfer warten noch immer auf Schmerzensgeld

  • Fall eines Frauenarztes geht zum Obersten Gerichtshof
  • Mandant ist "bis auf das Existenzminimum gepfändet"

Der Oberste Gerichtshof muss sich jetzt mit dem Fall jenes Villacher Frauenarztes beschäftigen, der Tausende Krebsabstriche nicht zur Untersuchung an ein Labor weitergeleitet, sondern einfach schubladisiert hatte. Der inzwischen pensionierte Mediziner hat zwar inzwischen seine Haftstrafe verbüßt, die Opfer warten aber immer noch auf ein Schmerzensgeld. Die Versicherung des Arztes weigert sich nämlich zu zahlen.

Sechs ehemalige Patientinnen des Gynäkologen waren an Krebs erkrankt, wussten aber nichts von ihrer Krankheit, bis die Verfehlungen des Arztes bekannt wurden. Von dem geforderten Schmerzensgeld - insgesamt 100.000 Euro - habe sie allerdings bisher nichts gesehen.

Der Anwalt des Mediziners weist darauf hin, dass sein Mandant "bis auf das Existenzminimum gepfändet" werde. Die Versicherung müsse für die Forderung der Frauen aufkommen, denn der psychisch angeschlagene Arzt habe niemandem "vorsätzlich Leid zugefügt". Jetzt wurde eine Prüfung durch den Obersten Gerichtshof zugelassen, "weil es in Österreich keine Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Fall gibt", heißt es am Dienstag in der "Kleinen Zeitung".

Der jetzt 60-jährige Villacher Frauenarzt war im Februar dieses Jahres am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren teilbedingter Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zwischen 1995 und 2002 insgesamt 16.000 Krebsabstriche nicht an das Labor weitergeleitet hatte. Sechs Monate der Strafe wurden unbedingt ausgesprochen. (apa/red)

5.10.2004 09:59