Körberlgeld für Grasser: 2003 130 Mio. durch Unfallrentenbesteuerung eingestreift
- 2001 und 2002 bekamen Betroffene Steuer refundiert
Finanzminister Grasser hat sich vor dem Auslaufen der Unfallrentenbesteuerung noch rasch ein Körberlgeld von rund 130 Millionen Euro verschafft. Im Gegensatz zu den Jahren 2001 und 2002, in denen die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Steuer jeweils an die Betroffenen refundiert wurde, sind laut Grasser für 2003 "diesbezüglich keine Maßnahmen beabsichtigt".
Das bedeutet: Die Unfallrentensteuer 2003 wird vom Finanzministerium einbehalten. Grasser rechnet laut "Salzburger Nachrichten" mit Einnahmen von rund 145 Millionen Euro. Davon sollen 15 Millionen Euro in einen Härteausgleichsfonds fließen. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervor, die SPÖ-Abgeordnete Lapp an Grasser gerichtet hat.
Grasser nützt damit eine Lücke, die der Verfassungsgerichtshof offen gelassen hatte, als er am 7. Dezember 2002 die von der Regierung Schüssel/Riess-Passer eingeführte Besteuerung der Unfallrenten aufhob. Laut VfGH-Erkenntnis war die Besteuerung der Unfallrenten in den Jahren 2001 und 2002 (wegen der kurzen Frist zwischen ihrer gesetzlichen Einführung und ihrer Einhebung) verfassungswidrig. Die Aufhebung der Steuer durch die Verfassungsrichter galt aber erst ab 2004, so dass sich im Jahr 2003 ein Fenster für Grasser auftat: In diesem Jahr war die Besteuerung der Unfallrenten nicht mehr verfassungswidrig - und noch nicht aufgehoben. Daher wird die Steuer den rund 80.000 betroffenen Unfallrentnern auch nicht refundiert.
Ab 2004 gibt es keine Unfallrentenbesteuerung mehr. Zwar hätte die Steuer ab diesem Zeitpunkt mit dem Segen des VfGH wieder eingeführt werden können. Doch angesichts des Umstands, dass diese Maßnahme überaus unpopulär war und von der Opposition stets genüsslich als Beispiel für die "menschliche Kälte" der Regierung ins Treffen geführt wurde, verzichteten ÖVP und FPÖ darauf. (apa)
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