Montag, 4. Oktober 2004

Heute beginnt für rund 200.000 heimische Studenten das neue Studienjahr 2004/05

  • Steht ganz im Zeichen der umstrittenen Uni-Reform
  • Neue Gebühren-Regeln für Ausländer und ÖH-Wahl

Für mehr als 200.000 Studenten in ganz Österreich beginnt heute das neue Studienjahr 2004/05. Dieses steht ganz im Zeichen der Universitätsreform und der damit verbundenen Umstrukturierung der heimischen Hochschulen. Besonders umstritten ist dabei das neue Dienstrecht für die Universitäts-Lehrer. Diese sind nur mehr zeitlich befristet bestellt. An der Universität Wien gibt es keine Institute mehr, sonder nur noch Fakultäten. Mit heute kamen auch 15 neue Bakkalaureats-Lehrgänge hinzu. Von den 200.000 österreichischen Studenten sind schätzungsweise 30.000 Anfänger. Über die Hälfte der heimischen Universitätsbesucher sind Frauen.

Das heute beginnende neue Studienjahr bringt neue Gebühren-Regelungen für ausländische Studenten: Die bisher beitragsbefreiten rund 7.500 Studenten aus der Türkei, Albanien, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Serbien und Montenegro müssen grundsätzlich erstmals an den österreichischen Universitäten Studiengebühren zahlen - und das sogar in doppelter Höhe. Grund dafür ist der Wegfall der bisherigen Reziprozitätsregelung, die die Studenten dieser Länder bisher von der Gebühr befreit hat, wenn Österreicher umgekehrt in diesen Staaten ebenfalls nichts zahlen mussten.

Die betroffenen Studenten können aber hoffen, da ihnen ihre Universität auf Antrag den vollen Beitrag rückerstatten kann (türkischen Studenten zur Hälfte). Diese Möglichkeit wird aber von den einzelnen Hochschulen unterschiedlich gehandhabt: Manche zahlen überhaupt keine Beiträge zurück, andere nur einen Teilbetrag - zum Teil werden auch Leistungsnachweise verlangt. Die Kunstuni Graz wiederum hat in dieser Woche angekündigt, auf die gesetzlich vorgesehene Gebühren-Einhebung von Studierenden aus Süd- und Südosteuropa gleich ganz zu verzichten - eine Rückerstattungsregelung wäre zu bürokratisch.

Gebühren auch für Stundeten aus neuen EU-Staaten
Den gleichen Studienbeitrag wie ihre österreichischen Kollegen (363,36 Euro) müssen künftig Studenten aus den zehn neuen EU-Staaten zahlen (diese waren bisher zum Großteil befreit). Keine Gebühren entrichten hingegen weiterhin Studenten aus den am wenigsten entwickelten rund 50 Staaten.

Erleichterungen gibt es hingegen für Studenten mit schweren Erkrankungen wie etwa Krebs: Sie können künftig ein Semester länger Studienbeihilfe beziehen. Um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit pro Abschnitt überziehen dürfen bestimmte Behinderte wie etwa Blinde, Taube und Rollstuhlfahrer. Sie erhalten außerdem einen monatlichen Zuschlag zur Studienbeihilfe in der Höhe von 160 bis 420 Euro.

Nächste ÖH-Wahlen im Mai
Voraussichtlich im Mai 2005 sind die Studenten wieder aufgerufen, ihre Vertretung bei den Hochschülerschafts-Wahlen neu zu bestimmen. Zu den Urnen schreiten dürfen voraussichtlich knapp 200.000 Studierende an Universitäten, Pädagogischen Akademien und Privat-Universitäten. Zuvor ist allerdings noch eine Novellierung des Hochschülerschaftsgesetzes geplant, mit der die bisherigen Regelungen an das neue Universitätsgesetz (UG) angepasst werden.

An einigen Universitäten tritt darüber hinaus die im UG vorgesehene Studiengebühren-Zweckwidmung in Kraft. Die Studenten dürfen dabei im Zuge einer Abstimmung aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste über die Verwendung ihrer Beiträge entscheiden. An einigen Unis fanden die Abstimmungen bereits statt, andere lassen erst jetzt abstimmen.

Abschluss des Kollektivvertrags vorgesehen
Zu erwarten ist im kommenden Studienjahr außerdem der Abschluss eines Kollektivvertrags zwischen den Universitäten, die ja mit dem neuen Uni-Gesetz zum Dienstgeber ihres Personals wurden, und der Hochschullehrer-Gewerkschaft. Bis der Kollektivertrag unter Dach und Fach ist, gilt für alle Neueintretenden noch das Vertragsbedienstetengesetz, nachher das Angestelltenrecht. In bestehende Dienstverhältnisse etwa nach dem Beamtendienstrecht wird aber nicht eingegriffen.

Intensiv werden die Unis in den nächsten Monaten auch an den Vorbereitungen für die ab 2007 geltenden Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den einzelnen Hochschulen arbeiten müssen. Konkret geht es dabei um die Konzeption der in Zukunft verpflichtenden Tätigkeitsberichte und Wissensbilanzen. Erste Tätigkeitsberichte über das Jahr 2004 müssen die einzelnen Unis 2005 vorlegen, die ersten Wissensbilanzen soll es 2006 geben (über 2005). Im kommenden Jahr wird das Bildungsministerium in einer Verordnung die Details für die Wissensbilanz festlegen, derzeit gibt es einen Vorschlag des Ressorts mit rund 150 möglichen Indikatoren dafür, etwa Zahl der Absolventen, Forschungs-Publikationen, etc. (apa/red)

4.10.2004 09:37