Wunschkennzeichen laufen am Freitag ab: Reservierungen von Oktober '89 betroffen
- Wer verlängert, kann auch sein Wunsch-Taferl behalten
- PLUS: Die möglichen Vorgehensweisen im Überblick

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Am Freitag laufen die ersten Wunschkennzeichen ab: "Wunschkennzeichen werden für 15 Jahre ausgegeben. Als Stichtag zählt das Datum der Reservierung. Reservierungen waren ab Anfang Oktober 1989 möglich", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Wer sich nicht um eine Verlängerung kümmert, verliert das Recht ein Wunschkennzeichen zu führen.
Der Versicherungsverband hat bereits damit begonnen, Besitzer von Wunschkennzeichen vor Ablauf der Gültigkeit schriftlich zu informieren. Nach dem Erhalt dieses Schreibens hat der Wunschkennzeichen-Besitzer folgende Möglichkeiten:
Verlängerung des Wunschkennzeichens
Verlängerung des Wunschkennzeichens um weitere 15 Jahre: Der Antrag auf Verlängerung ist bei einer Zulassungsstelle im Bereich der Wohnsitzbehörde des Fahrzeugbesitzers einzubringen. Die Gebühr für die Verlängerung kostet 159 Euro. Zum Austausch der Kennzeichentafeln auf ein neues EU-Kennzeichen ist man nicht verpflichtet. Entscheidet man sich auch dafür, fallen für die neuen Tafeln zusätzlich 18 Euro für einen Pkw.
Bestellung eines neuen Wunschkennzeichens
Bestellung eines anderen Wunschkennzeichens: Wer sein Fahrzeug mit einem anderen Wunschkennzeichen zieren will, muss einen entsprechenden Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Bundespolizeidirektion einreichen. Bei der Zulassungsstelle der Versicherung kann dieser Antrag nicht eingebracht werden. Kostenpunkt für ein neues Wunschkennzeichen: 172 Euro Gebühr und 18 Euro für die neuen Kennzeichentafeln sowie - wegen Änderung des Kennzeichens - eine neue Begutachtungsplakette um 1,45 Euro.
Verzicht auf bestehendes Wunschkennzeichen
Verzicht auf das bestehende Wunschkennzeichen: Wenn der Zulassungsinhaber seine Wunschtafeln nicht mehr haben will, wird ein normales Kennzeichen zugewiesen. Für die Standard-Kennzeichentafeln sind 18 Euro zu bezahlen. Hinzu kommen noch 1,45 Euro für eine neue Prüfplakette. Verzichtet der Besitzer auf eine Verlängerung und somit auf sein Wunschkennzeichen, müssen die Kennzeichentafeln entweder bei den Behörden oder bei der Zulassungsstelle der Versicherung abgegeben werden. "Wer mit abgelaufenen Wunschkennzeichen unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe", weiß der ÖAMTC-Jurist.(red)
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