Mittwoch, 29. September 2004

Kfz-Haftpflicht teurer: Ab 1. Oktober wird Mindestdeckung auf 3 Mio. € aufgestockt

  • Rund ein Viertel der Versicherten ist betroffen
  • Prämien werden um bis zu 6 Prozent angehoben

Die Kfz-Haftpflicht wird für rund ein Viertel der Versicherten wegen der Erhöhung der Mindestdeckung teurer. Per 1. Oktober tritt die Anhebung der gesetzlichen Mindestdeckungssumme von 1,09 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro in Kraft. Höchst unterschiedlich fallen die Prämienanhebungen bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften aus, wie aus einer Erhebung des Autofahrerclubs ARBÖ hervorgeht. Die Preisanhebungen können demzufolge bis zu 6 Prozent betragen.

Drei Viertel aller Kraftfahrer haben bereits jetzt ein Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro oder höher abgeschlossen. Für diese ändert sich durch die neue gesetzliche Regelung nichts.

Erhöhung erfolgt automatisch
Jene 25 Prozent der Versicherten, die von der Erhöhung der Mindestdeckungssumme betroffen sind, brauchen nicht selbst aktiv werden, so der ARBÖ in seiner heutigen Pressemitteilung. Das Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (KHVG) lege eindeutig fest, dass für alle Kfz-Haftpflichtversicherten ab 1. Oktober 2004 automatisch die neue höhere Versicherungssumme gilt. Von den Versicherungen werden sukzessive neue Polizzen zugeschickt.

Freiwillig höhere Deckungssumme fixieren
Empfohlen wird vom ARBÖ allen Zulassungsbesitzern, sich auf freiwilliger Basis über die gesetzliche Mindestdeckungssumme hinaus zu versichern. Bei einem Verkehrsunfall mit Getöteten oder mehreren Verletzten könne die gesetzliche Mindestdeckungssumme nicht ausreichen, zumal es auch in Österreich immer öfter zu hohen Schmerzensgeldforderungen und Zuspruch durch die Gerichte komme. Wer einen höheren Unfallschaden verursache, der über die Deckungssumme der Versicherung hinaus gehe, müsse aus eigener Tasche zahlen.

Versicherungen haben bis Jänner 2005 Zeit
Die Prämien werden sich durch die Anhebung der gesetzlichen Mindestdeckungssumme laut ARBÖ-Umfrage um bis zu 6 Prozent verteuern, je nachdem wie lange man versichert war und wie groß der Abstand zur neuen Mindestdeckungsssumme ist. Wer bis Jänner 2005, also drei Monate nach in Kraft treten der neuen Regelung, noch keine Information über eine Prämienerhöhung auf Grund der Anhebung der Mindestdeckungssumme hat, muss nachträgliche Anhebungen nicht akzeptieren. Die Versicherten haben weiters - wie bei jeder Prämienerhöhung - das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung zu kündigen. Der ARBÖ empfiehlt dies allerdings erst dann, wenn man bereits eine neue Versicherung gefunden hat. (apa)

29.9.2004 15:02