Mittwoch, 29. September 2004

Millionen-Klage nach EStAG-Rohbericht: Abfertigungen waren nicht gerechtfertigt

  • Heinzl und Jeneral müssen vor Gericht aussagen
  • Verträge keine "bloßen unternehmerischen Fehler"

Der mit Spannung erwartete Rohbericht des Rechnungshofes in der Causa EStAG liegt nun entgültig vor. Die Hauptaussage des Schriftstücks legt fest, dass sowohl zurück getretenen als auch seit 2003 bestellten Manager der EStAG wegen der Zuerkennung von Leistungen an Vorstände geklagt werden können. In einigen Fällen sieht der Rechnungshof eine Klage als "durchaus berechtigt".

Obwohl Entlassungsgründe vorlagen, habe es hohe Abfertigungen für die ehemligen Vorstände Heinzl und Jeneral gegeben, kritisiert der Rechnungshof.

Grünen-U-Ausschuss-Chef Peter Hagenauer sieht bestätigt, dass die Aufsichtsräte als Teil des Managements Verantwortung zu tragen hätten. Zudem seien die Chancen der abberufenen Vorstände "äußerst gering", bei Gericht mit ihren Ansprüchen durchzudringen. Ein Schaden für die Energieholding sei durch die Vertragsauflösungsvereinbarungen mit Heinzl und Jeneral gegeben. Der Schaden liege in mangelnder Sorgfalt oder mangelnder Berücksichtigung des Unternehmensinteresses begründet.

Kritik an erhöhter Dividenenausschüttung
An ausgewählten Fällen einer möglichen Organhaftung des EStAG-Vorstandes zitierte der RH-Rohbericht das Faktum, dass sich in den Jahren 1999 bis 2002 wegen erhöhter Dividendenausschüttung das Vermögen der Gesellschaft verringert habe. Rechtswidrig sei die Beteiligung an der Energievertriebsgesellschaft "Unsere Wasserkraft" gewesen, da dafür vom Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats nicht eingeholt worden war. Im Fall Investition in die geplante Therme Ottendorf würde dann ein Schaden eintreten, wenn diese nicht errichtet würde.

Ungünstige Verträge keine "bloße unternehmerische Fehlentscheidungen"
Mögliche Haftungsansätze seien laut Rohbericht auch darin zu erblicken, dass ungünstige Verträge bzw. Kaufpreise der EStAG-Stromtochter Steweag bei den Hereschwerken bzw. den Feistritzwerken, der Energie Graz der Überland Strom GmbH oder den Hartberger Stadtwerken vereinbart worden seien. Da sich der Buchwert einiger Unternehmen aber durch künftig erwirtschaftete Erträge noch vergrößern könnte, stehe keine Schadenshöhe fest. Laut RH würden aber "bloße unternehmerische Fehlentscheidungen" keine Haftungsansprüche auslösen.

Hagenauer: "Heilsame Lehre des reinigenden Gewitters"
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des steirischen Landtags, Grünen-LAbg. Peter Hagenauer, meinte am Dienstagabend zur APA, die Haftungsmöglichkeit von Aufsichtsräten könnte eine "heilsame Lehre des reinigenden Gewitters" um die EStAG sein: "Diejenigen, die Aufsichtsratsposten gesammelt hätten, können sich nicht zurücklehnen und sagen, ich bin ja weder Kriminalist noch Wirtschaftsprüfer". Die Konsequenzen müssten nun sichtbar werden, hier sei nicht der jetzige EStAG-Vorstand gefordert, sondern der Eigentümervertreter, also die Politik, so der Grüne.
(apa/red)

29.9.2004 08:07