Montag, 27. September 2004

Urteil gegen Ex-Terroristin ist gefallen: Andrea Klump zu 12 Jahren Haft verurteilt

  • Bei Anschlag auf jüdische Auswanderer 1991 wurden sechs Menschen verletzt

Wegen Beihilfe zum versuchten Mord in 32 Fällen ist die frühere deutsche Linksterroristin Andrea Klump zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Stuttgarter Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass die heute 47-Jährige 1991 einen Anschlag auf einen Reisebus mit jüdischen Auswanderern in Budapest unterstützt hatte. Dabei waren sechs Menschen zum Teil schwer verletzt worden.

Für dieses Delikt verhängte das Gericht sieben Jahre Haft, fasste sie aber mit einem früheren Urteil von neun Jahren Gefängnis wegen des versuchten Anschlags auf einen NATO-Stützpunkt in Spanien zusammen. Da es nicht üblich ist, in solchen Fällen die beiden Haftstrafen einfach zu addieren, entschieden die Richter auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren.

Der Anschlag in Budapest am 23. Dezember 1991 richtete sich gegen einen Bus, in dem jüdische Auswanderer aus der ehemaligen Sowjetunion auf dem Weg nach Israel waren. Das Gericht befand Klump für schuldig, die Tat durch die Anmietung von Zimmern und die Besorgung von Abfahrtszeiten sowie Zug- und Busverbindungen unterstützt zu haben. Die Angeklagte selbst hatte in dem Prozess jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten, aber eingeräumt, dass sie davon gewusst habe. Richter Udo Heissler sagte, Klump sei nur im Randbereich tätig gewesen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, aber ein geringeres Strafmaß als die Anklagebehörde gefordert. Nach Überzeugung des Gerichts wurde der Anschlag von Klumps damaligem Lebensgefährten Horst Ludwig Meyer und mindestens einer weiteren Person im Auftrag einer palästinensischen Organisation geplant und ausgeführt. Heissler sagte, da Klump mit dem Anschlag unmittelbar nichts zu tun haben wollte, habe sie Meyer gebeten, ihr rechtzeitig Bescheid zu geben, damit sie Ungarn vor dem Attentat verlassen konnte. Sie habe Meyer aber den Aufenthalt in Budapest erleichtert.

Heissler nannte das Attentat bei der Urteilsverkündung einen "besonders verabscheuungswürdigen terroristischen Mordanschlag". Ziel sei gewesen, ein Blutbad an ahnungslosen Opfern anzurichten. Motiv sei "blindwütiger Hass gegen eine ethnische Gruppe" gewesen. Bei dem Anschlag in Budapest war die ferngezündete Bombe, die aus mindestens 20 Kilogramm Plastiksprengstoff bestand, wenige Sekunden früher detoniert, als von den Tätern beabsichtigt. Deshalb war nicht der Bus der Auswanderer, sondern ein voraus fahrendes Begleitfahrzeug der ungarischen Polizei getroffen worden.

Zwei Polizisten erlitten schwerste Verletzungen, vier Businsassen wurden leicht verletzt. Einige Tage später hatte sich eine Gruppe "Bewegung für die Befreiung von Jerusalem" zu dem Anschlag bekannt.

Klump war 1999 in Wien verhaftet worden. Ihr Lebensgefährte Meyer wurde bei der Festnahme von der Polizei erschossen. Klump wurde anschließend nach Deutschland ausgeliefert und dann 2001 wegen des misslungenen Sprengstoffanschlags im spanischen Rota von 1988 verurteilt. In diesem ersten Prozess war der Vorwurf der Mitgliedschaft in der Roten-Armee-Fraktion fallen gelassen worden. Klump selbst hatte eine RAF-Mitgliedschaft stets bestritten. (apa/red)

27.9.2004 22:19