Starker Abgang aus St. Pölten: Bischof Krenn wollte seinen Generalvikar feuern
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Kurt Krenn kann es nicht lassen: Befürchtungen, dass er sich auch nach seinen Rücktritt weiterhin in St. Pölten einmischen wird, wurden ja schon geäußert. Doch schon vor seinem Abschied sorgt er nochmal für einen gewaltigen Knalleffekt in seiner Diözese: Krenn setzte Generalvikar Weihbischof Heinrich Fasching einfach ab, obwohl er im Zuge der Apostolischen Visitation wegen der umstrittenen Vorkommnisse im Priesterseminar nicht mehr dazu berechtigt gewesen ist. Die Reaktion kam prompt: Der Apostolische Visitator, Diözesanbischof Klaus Küng, bezeichnete die Absetzung laut Kathpress als "nicht rechtskräftig".
Wörtlich stellte Bischof Küng fest: "Ich habe von Weihbischof Fasching von dem Brief erfahren, den ihm Bischof Krenn am 30. September geschrieben hat, und ich habe den Brief ausgehändigt bekommen. Die Bischofskongregation hat an Bischof Krenn zu Beginn der Visitation mitgeteilt, 'dass während der Apostolischen Visitation in der Diözese St. Pölten ohne die Zustimmung des Visitators keine Ernennungen und Versetzungen von Klerikern vorgenommen werden mögen'. Da die Visitation noch nicht beendet ist, ist die Entscheidung, Weihbischof Fasching als Generalvikar der Diözese St. Pölten abzusetzen, die nicht mit mir abgesprochen war, nicht rechtskräftig."
Auf der persönlichen Homepage von Kurt Krenn ist der Brief an Fasching mit der Abberufung veröffentlicht. Hier der Wortlaut:
Exzellenz,
als Diözesanbischof von St. Pölten gebe ich Dir hiermit meine Entscheidung bekannt, Dich auf der Grundlage von can. 481 § 1 CIC mit sofortiger Wirkung vom Amt des Generalvikars zu entbinden.
Zugleich entbinde ich Dich vom Amt des Moderators der Kurie sowie von allen Aufgaben und Spezialmandaten, die ich Dir mit Schreiben vom 27. September 1991 (Zl. O-1552/91) übertragen habe.
Für Deinen beinahe dreizehn Jahre währenden Dienst in den oben genannten Ämtern und Aufgaben spreche ich Dir Dank und Anerkennung aus.
St. Pölten, 30. September 2004.
(apa/red)
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