Ungewöhnlicher Schritt des Vatikans: Krenn-Rücktritt über Schönborn bestätigt
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Der Vatikan hat am Freitag die Ablöse des St. Pöltener Diözesanbischofs Kurt Krenn bestätigt, wenn auch auf ungewöhnlichem Weg: Der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn als Vorsitzender der österreichischen Bischofskonferenz teilte mit, dass die Annahme des Rücktritts gemeinsam mit der Ernennung des Nachfolgers "in den kommenden Tagen" erfolgen solle. Der Heilige Stuhl habe Schönborn ausdrücklich zu dieser Mitteilung ermächtigt, betonte die katholische Nachrichtenagentur "Kathpress".
Offiziell ist der Rücktritt freilich erst mit der Veröffentlichung im täglichen Bulletin des päpstlichen Presseamtes. Am Freitag war St. Pölten dort kein Thema, die Mitteilung ist im Lauf der kommenden Woche zu erwarten. Die Vorankündigung durch Schönborn ist ein außergewöhnlicher Schritt des Vatikan. In Kirchenkreisen wird diese Vorgangsweise mit der besonderen Situation um die Diözese St. Pölten begründet, sie gilt aber auch als Vertrauensbeweis für den Wiener Kardinal.
Die Mitteilung Schönborns erfolgte auf den Tag genau drei Wochen, nachdem Kathpress unter Berufung auf "römische Kirchenkreise" berichtet hatte, dass der Vatikan Krenn den Rücktritt "aus gesundheitlichen Gründen" nahegelegt habe. Krenn selbst ließ in der Folge mitteilen, er habe kein Rücktrittsgesuch gestellt. Erst ein persönliches Schreiben von Papst Johannes Paul II. hat dann eine Meinungsänderung bewirkt: Am Mittwochabend bestätigte der St. Pöltener Oberhirte den Rücktritt. Er folge damit einem Wunsch des Papstes.
Nachfolge weiterhin offen. Küng wahrscheinlich
Wenn Johannes Paul II. als Nachfolger nominieren wird, ist offen. Immer wieder als Kandidat genannt wird der Feldkircher Diözesanbischof Klaus Küng, der seit 20. Juli dieses Jahres als Apostolischer Visitator die Vorgänge in der Diözese untersucht. Im Gespräch sind auch der Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz, der Abt von Stift Heiligenkreuz, Gregor Henckel-Donnersmark, und der Probst des Stiftes Herzogenburg, Prälat Maximilian Fürnsinn.
Der Ernennung eines neuen Bischofs steht üblicherweise am Schluss eines mehrstufigen Verfahrens. Jeder Bischof ist gehalten, über den jeweiligen Apostolischen Nuntius regelmäßig die Namen geeigneter Priester nach Rom zu melden. Steht eine konkrete Neubesetzung an, ist es Aufgabe des Nuntius, einen Bericht zu erstellen, in dem er sich nach Gesprächen und dem Einholen von Informationen üblicherweise auf drei Kandidaten festlegt. Die Bischofskongregation schlägt dann dem Papst einen Kandidaten vor.
(apa/red)
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