Harte Zeiten für Raucher: Strengere Gesetzte erschweren Griff zur Zigarette
- Rauchen am Arbeitsplatz und in öffentlichen Gebäuden verboten. Gastronomie vorerst ausgenommen
Auf die österreichischen Raucher kommen schwere Zeiten zu: Der Griff zur Zigarette am Arbeitsplatz soll zukünftig verboten werden, wird man beim Rauchen in öffentlichen Gebäuden erwischt, drohen Strafen bis zu 720 Euro! Einen entsprechenden Gesetzesentwurf präsentierte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V). Keine Regelungen sind darin für die Gastronomie vorgesehen, die Quote an Nichtraucherzonen soll aber bis Jahresende 30 Prozent betragen.
Zwar ist schon jetzt im Arbeitnehmerschutzgesetz geregelt, dass ab zwei Personen, die nicht dem Laster frönen, im Raum nicht geraucht werden darf, in vielen Fällen scheuen sich die betroffenen Berufstätigen aber, auf die Regelung zu beharren, erklärte Rauch-Kallat. Mit der neuen Regelung soll sich das ändern: "Wenn ein generelles Rauchverbot herrscht, ist der Nichtraucher in der besseren Situation", sagte die Ministerin. Den Betriebsinhabern ist es künftig aber möglich, gemeinsam mit dem Betriebsrat Raucherzonen zu bestimmen.
Kennzeichnungspflicht für Rauchverbotszonen
Kommen soll auch eine Kennzeichnungspflicht für Orte, an denen der blaue Dunst verboten ist, erklärte die Gesundheitsministerin. An Bahnhöfen, Unis und Co. soll eine bessere Beschilderung künftig die Raucher einbremsen. Der Grund: Viele wissen gar nicht, dass sie sich in einer Nichtraucherzone befinden, argumentierte Rauch-Kallat. Wer sich trotzdem einen Glimmstängel anzündet, soll künftig finanziell belangt werden können: Der Strafrahmen reicht bis zu 720 Euro, kündigte die Ministerin an.
Appell an Gastronomie zur freiwilligen Selbstverpflichtung
Weit weniger streng geht es gegen die Raucher in Lokalen: Gesetzliche Regelung gibt es keine, stattdessen tritt für die Gastronomen eine freiwillige Selbstverpflichtung in Kraft. Dabei ist vorgesehen, dass in Lokalen ab einer Größe von 75 Quadratmetern räumliche Abgrenzungen für Nichtraucher geschaffen werden. Bis Jahresende soll die Quote der Zonen 30 Prozent betragen, bis Ende 2005 bei 60 Prozent und bis 31. Dezember 2006 bei 90 Prozent liegen.
Regelung für Mindestgrößen bei Verpackungen
Im dem Entwurf zur Tabakgesetznovelle sind auch Regelungen für die Mindestgröße von Zigarettenpackungen festgeschrieben. Wie Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) erklärte, könnten künftig Einheiten unter 20 Stück für den Verkauf verboten werden. Es habe sich gezeigt, dass kleinere Größen Jugendlichen den Einstieg erleichtern, erklärte sie.
Rauch-Kallat kündigt Werbeverbot für Tabak an
Auch ein Werbeverbot soll kommen, welche Bereiche es umfasst, soll nächste Woche erläutert werden, wenn das Gesetz in die Begutachtung verschickt wird, sagte Rauch-Kallat.
Neue Technologien an Zigarettenautomaten geplant
Um den Verkauf von Tabakwaren an unter 16-Jährige einzuschränken, sollen in den nächsten Jahren die Zigarettenautomaten mit einer neuen Technologie ausgerüstet werden, sagte sie. Künftig würde es damit nötig, sich mit einer Bankomatkarte, auf der das Alter vermerkt ist, am Automaten auszuweisen, bevor man Zigaretten kaufen kann.
(apa/red)
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