Donnerstag, 30. September 2004

Causa Grasser: Grüner Abgeordneter Pilz sieht "Verwahrlosung des Rechtsstaates"

  • Staatsanwaltschaft nicht gewillt Verfahren zu führen
  • "Versucht Gutachten zu KHG-Homepage umzudrehen"

Eine "noch nie da gewesene Verwahrlosung des Rechtsstaates" sieht der Grüne Abgeordnete Peter Pilz rund um die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft Wien in der Homepage-Causa von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V). Die Ratskammer des Straflandesgerichts Wien hatte vor zwei Wochen entschieden, dass für den Fall Grasser die Gerichte zuständig seien. Gegen diesen Beschluss hatte gestern die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht. Nun muss diese über die gerichtliche Zuständigkeit entscheiden.

Pilz geht aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft einfach nicht gewillt ist, ein Verfahren gegen den Finanzminister zu führen, wie er bei einer Pressekonferenz am Donnerstag erläuterte. Der zuständige Staatsanwalt und eine "ganze Gruppe" bis zur Leitung der Wiener Staatsanwaltschaft versuche, "Schlupflöcher" für Grasser zu finden.

Sachverständigengutachten als Beschwerdegrund
Als Grund für die Beschwerde wurde von der Staatsanwaltschaft unter anderem angeführt, dass sich die Ratskammer mit dem Sachverständigengutachten über den Wert der Homepage nicht ausreichend auseinandergesetzt habe. In diesem Gutachten wurde der Wert mit 220.000 bis 246.000 Euro beziffert. Bei einem Schenkungssteuersatz von 38 Prozent sah die Ratskammer deshalb potenziell den strafbestimmenden Wertbetrag von 75.000 Euro überschritten.

Wer rechnet nun richtig?
Die Staatsanwälte würden aber anderes rechnen, berief sich Pilz auf Insider-Kreise. Man habe jene Homepage-Funktionen, die zwar bezahlt aber nicht freigeschalten wurden, abgezogen. Damit werde die gerichtliche Wertgrenze nicht erreicht. Man versuche offenbar, das Gutachten "umzudrehen", so Pilz. Es stelle sich allmählich die Frage, "ob in dieser Republik überhaupt noch ein Verfahren gegen ein Regierungsmitglied geführt werden kann".

Pilz durch Paragraf 33 bestätigt
Pilz geht weiter davon aus, dass eine Steuerpflicht bestand und sieht sich in diesem Punkt auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt. Wie er erfahren habe, wolle man das Verfahren nach Paragraf 33 des Finanzstrafgesetzes, in dem Abgabenhinterziehung geregelt ist, einstellen. Wie ihm andere Staatsanwälte versicherten hätten, berufe man sich auf diesen Paragrafen nur, wenn man grundsätzlich von einer Steuerpflicht ausgehe. Ansonsten sei es üblich, ein Verfahren nach Paragraf 90 der Strafprozessordnung einzustellen, so Pilz.

Für den Grün-Politiker steht fest, dass alle Instanzen so lange von einer Steuerpflicht ausgegangen seien, bis der stv. Sektionschef Grassers im Juli 2003 bei den Finanzbeamten interveniert habe. Daher prüfe man nun eine Klage auf Amtsmissbrauch gegen den Grasser-Mitarbeiter, so Pilz. (apa)

30.9.2004 13:18