Disput um Hauptverband: Verfassungs-rechtler sehen Gleichheitsproblem
- Heftige Kritik: Nicht alle Betriebskassen vertreten
- PLUS: Das Übergewicht der ÖVP im Detail!
·Hauptverband: ÖVP sichert sich Mehrheit
Mit 7:5-Mehrheit können die
"Schwarzen" bestimmen
Die beiden Verfassungsrechtler Heinz Mayer und Theo Öhlinger sehen in der von der Regierung geplanten Reform des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ein Problem. Dass in der Trägerkonferenz nicht alle Betriebskassen vertreten sein sollen, hielten die beiden Experten für rechtlich bedenklich. So seien nicht alle großen Betriebskrankenkassen vertreten, wohl aber die relativ kleine des Notariats. Öhlinger sieht darin ein "Gleichheitsproblem".
Öhlinger kritisiert auch, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen im Vorstand vertreten sein sollen. Er hat Zweifel, ob die völlige Parität der Struktur der Selbstverwaltung entspricht. Träger der Selbstverwaltung seien die Versicherten.
Die Parität sei deshalb vom Gleichheitsgrundsatz her ein Problem. Anders sieht das Mayer. Zumindest formal sei die Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewahrt, "dass sie politisch nicht gewahrt ist, ist eine andere Frage, aber das ist wohl nicht entscheidend".
Rauch-Kallat und Haupt bestreiten Einfärbung
Die Regierung bestreitet, dass es bei der Neuordnung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu einer schwarzen Einfärbung kommt. Sowohl Sozialminister Herbert Haupt (F) als auch Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) erklärten vor dem Ministerrat Montagmittag, dass sich an den Gremien im Wesentlichen nichts geändert habe. Die paritätische Besetzung zwischen Arbeitnehmern und Dienstgebern bestehe schon seit der letzten Reform. Und die SPÖ-Vertreter seien damit offenbar zufrieden, ansonsten wären sie ja wohl mit diesem Argument vors Höchstgericht gezogen, höhnte Haupt.
Dass die kleine Notariatskasse in der Trägerkonferenz alleine vertreten ist, die SP-dominierten Betriebskrankenkassen aber nur durch jene der Wiener Stadtwerke/Verkehrsbetriebe, sieht Rauch-Kallat historisch begründet. Es sei immer schon so gewesen, dass die Notare eigenständige repräsentiert gewesen seien und sie hätten sich wohl auch gewehrt, wenn man dies geändert hätte. Haupt verwies darauf, dass die Betriebskrankenkassen sich geeinigt hätten, immer nur durch ihre stärkste Vertretung repräsentiert zu sein. Wollten sie dies nun ändern, könne man darüber gerne diskutieren.
Neuerliche Verfassungsprobleme erwarten die Regierungsvertreter nicht. Die Parität in den Gremien sei vom VfGH nicht beanstandet worden, betonte Rauch-Kallat und die vom Höchstgericht geforderten Änderungen habe man durchgeführt. Es sei zwar immer schwer zu sagen, wie der VfGH urteile, sie sei aber zuversichtlich: "Ich denke, dass das halten sollte", sagte die Gesundheitsministerin.
(apa/red)
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