Berufung gegen Kaprun-Freisprüche: Sicherheitsstandards nicht beachtet
- Staatsanwaltschaft begründet Vorgehensweise
- Verteidigung: "Kniefall der Staatsanwaltschaft"
Nachdem die Staatsanwaltschaft Salzburg acht Freisprüche im Kaprun-Strafprozess in erster Instanz bestätigt hatte, begründete deren Sprecher Thomas Wegleiter vor Medienvertretern die Berufung des Ersturteils gegen weitere acht Beschuldigte: "Die Brandkatastrophe von Kaprun wurde durch ein falsches Gerät (der Heizlüfter, Anm.) am falschen Ort ausgelöst." Das Erstgericht habe bei der Beurteilung der sicherheitstechnischen Erfordernisse die internationalen Sicherheitsstandards aber außer Acht gelassen. Zudem fehlten jegliche Kommunikationsmittel und Brandschutzeinrichtungen.
Das Erstgericht hätte in seiner Beurteilung nur den österreichischen Stand der Seilbahntechnik, nicht aber die internationalen Sicherheitsstandards des "erweiterten Verkehrskreises" - gemeint sind damit Eisenbahnen, U-Bahnen und Aufzüge - beachtet. Nur den österreichischen Standard zu berücksichtigen, sei auf Grund der Größe der Gletscherbahn, die Millionen von Fahrgästen befördert habe, nicht ausreichend, hieß es in der Medienerklärung.
"Die besondere Konzeption der Bahn führte zu einer qualifizierten Schutzbedürftigkeit der Fahrgäste", erläuterte Wegleiter. Die verantwortlichen Personen hätten alle Sicherheitsstandards von vergleichbaren Einrichtungen samt ihrer Weiterentwicklung zwischen den Jahren 1994 und 2000 beachten sollen. "Entgegen der Ansicht des Erstgerichts musste auch die Möglichkeit eines Brandes von vornherein bedacht werden. Das Fehlen von Brandschutzeinrichtungen ist als Fahrlässigkeit vorwerfbar."
Besonders fatal habe sich das Fehlen jeglicher Kommunikationsmittel zwischen den Fahrgästen und dem Wagenbegleiter ausgewirkt. Sonst "hätte die Katastrophe vermieden werden können".
Die Brandkatastrophe von Kaprun, bei der am 11. November 2000 insgesamt 155 Menschen ums Leben kamen, "wurde durch ein falsches Gerät am falschen Ort ausgelöst", betonte die Staatsanwaltschaft. "Der lediglich für den Hausgebrauch konzipierte Heizlüfter war für den Gebrauch in Fahrzeugen unter den speziellen Einsatzbedingungen nicht geeignet. Die besondere Konzeption und Platzierung in unmittelbarer Nähe der Hydraulikleitungen führte zu einer wesentlichen Risikoerhöhung. Der Einbau eines geeigneten Heizlüfters an sicherer Stelle hätte die Katastrophe abgewendet."
Die Berufung richtet sich gegen den Technischen Direktor der Gletscherbahnen Kaprun, den verantwortliche Betriebsleiter der Bahn, gegen die beiden Mitarbeiter der Firma Swoboda, die für den Wagenaufbau des Unglückszuges verantwortlich zeichneten, weiters gegen zwei Mitarbeiter des Technischen Überprüfungsvereins (TÜV) sowie gegen einen seilbahntechnischen und einen eisenbahnrechtlichen Sachverständigen des Verkehrsministeriums.
Oberlandesgericht Linz entscheidet nächstes Jahr
Zur weiteren Vorgangsweise meinte der Sprecher des Landesgerichts, Vizepräsident Hans Rathgeb, er rechne damit, dass die vierwöchige Frist für die Gegenstellungnahme der acht Beschuldigten auf Antrag ihrer Anwälte auf drei Monate verlängert wird. Über den Zeitrahmen, wie lange das Berufungsgericht dann zum Studium der 100 Aktenbände mit jeweils rund 500 Seiten benötige, darauf wollte er sich nicht festlegen. Ein dreiköpfiger Richtersenat des Oberlandesgerichts Linz wird im kommenden Jahr entscheiden, ob das Ersturteil letztinstanzlich bestätigt beziehungsweise abgeändert wird oder der Strafprozess in Salzburg wiederaufgerollt werden muss.
In einer ersten Stellungnahme meinte einer der Verteidiger, Rechtsanwalt Rene Musey, die Gutachten der Sachverständigen, die eine wesentliche Grundlage für die insgesamt 16 Freisprüche des Erstgerichts gewesen waren, seien "richtig und aufrechtzuerhalten". Dass laut Staatsanwaltschaft die Einbeziehung eines "erweiterten Verkehrskreises" verabsäumt wurde, habe mit der Standseilbahn nichts zu tun. "In Österreich gibt es dafür spezifische Vorschriften." Laut einem internationalen Expertenteam sei ein Brand in einem Fahrbetriebsmittel nicht vorhersehbar gewesen, ergänzte Rechtsanwalt Peter Lechenauer. Er sprach "von einem Kniefall" der Staatsanwaltschaft vor der Weltöffentlichkeit.
(apa/red)
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