Donnerstag, 23. September 2004

Verkehrsstrafengipfel: Gorbach und Länder einigten sich über für zwölf Delikte

  • Bestrafung durch mittleren Grenzwert geregelt
  • Verkehrsminister Gorbach: "Jetzt sind alle zufrieden"

Der große Verkehrsstrafengipfel der politischen Referenten und Bundesländervertreter im Verkehrsministerium brachte am Donnerstag bereits nach knapp drei Stunden eine Einigung, aber keine Harmonisierung. Die Buße für zwölf besonders schwere Delikte werden künftig durch einen mittleren Grenzwert bundesweit geregelt. Dieser Wert darf zwar über-, aber nicht unterschritten werden. "Jetzt sind alle zufrieden, der Mittelwert ist ein guter Mittelweg", resümierte Verkehrsminister Hubert Gorbach (F). Die Umsetzung des neuen Strafenkatalogs soll "so rasch wie möglich" passieren.

Neu im Katalog sind seit Donnerstag das Fahren ohne Gurt und das Telefonieren am Steuer, was mit mindestens 35 bzw. 25 Euro geahndet wird. Beide bedürfen einer Gesetzesnovelle. Dafür flog die Parkraumüberwachung aus der ursprünglichen Liste. "Wir wollen nicht hauptsächlich Geld eintreiben, sondern die Sicherheit erhöhen", sagte Gorbach. Die Bundesländer, allen voran Tirol, hätten deutlich gemacht, keines ihrer Strafausmaße reduzieren zu wollen, dem sei der vorliegende Kompromiss entsprungen. Der oberösterreichische Verkehrslandesreferent Erich Haider (S), einer der treibenden Kräfte der Harmonisierung war trotzdem mit dem Ergebnis der Sitzung zufrieden: "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Harmonisierung. Vor wenigen Wochen war eine Einigung überhaupt noch nicht denkbar."

Von einem Erfolg sprach auch der Wiener Verkehrsstadtrat Rudolf Schicker (S). Er zeigte sich vor allem zufrieden, "dass die Bedürfnisse des Ortsverkehrs" im Strafenkatalog berücksichtigt wurden. Ihm und der Stadt Wien sei es vor allem wichtig gewesen, dass die Bußgelder für das "Nichtanhalten vor einem Schutzweg" und die für eine Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h nicht von jeweils 35 Euro reduziert werden müssen. Das ist durch den mittleren Grenzwert gewährleistet: Für ersteres Delikt beträgt der neue Richtwert 25, für zweiteres 30 Euro.

Die Regelung auf Autobahnen wurde ausgenommen. "Da bin ich ganz Föderalist", sagte Gorbach. Man müsse auf den Autobahnen die regionalen Unterschiede, etwa ob es sich um ein Seengebiet oder einen nebelanfälligen Streckenabschnitt handle, beachten und je nach Ermessensspielraum vor Ort entscheiden.

Ein weiteres Thema der Sitzung neben der Bestrafung war die Ferienreiseverordnung und in deren Rahmen auch die Problematiken "Maut-Flüchtlinge" und "Transit". Diese Verordnung hatte 13 Teilabschnitte von Autobahnen und Schnellstraßen sowie fünf Bundesstraßen festgelegt, auf denen vom 3. Juli bis 11. September Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht an Samstagen zwischen 8.00 und 15.00 Uhr zusätzlich zu den übrigen Wochenendfahrverboten nicht verkehren durften. "Wir evaluieren das jetzt und wollen bis Dezember Zahlen vorliegen haben", sagte der Verkehrsminister. Sollte sich herausstellen, dass das nicht die beste Lösung sei, "sind wir zu allem bereit", kündigte Gorbach mögliche weitere Fahrverbote an.

Ähnliches gelte auch in Sachen Transit. Die von ihm eingerichtete Plattform zu diesem Thema sei dabei, die bisherigen Erfahrungen aufzuarbeiten und auch Faktoren wie Schulschluss und Ferienbeginn von Großfirmen einzuarbeiten. Erst dann könne man zusätzliche Einschränkungen im Transit-Bereich andenken. (apa)

23.9.2004 12:10