Donnerstag, 23. September 2004

Arbeiterkammer fordert eine Reform des Mietrechts - Mieten drastisch gestiegen

  • Nettomieten um 4 Prozent höher als ein Jahr zuvor
  • Zu- und Abschläge sollen im Mietvertrag genannt werden

Die Arbeiterkammer (AK) macht einen neuen Vorstoß für eine Reform des Mietrechts. Im Jänner war ein vorgelegter Gesetzesentwurf des Justizministeriums für eine Novelle des Mietrechts - dem die AK allerdings kritisch gegenüber stand - wieder in der Schublade verschwunden.

Der Wohnexperte der AK, Franz Köppl, ortet drastische Mietsteigerungen bei privaten Mietwohnungen und mietrechtliche Verschlechterungen. Gefordert wird unter anderem eine "wirksame Mietenbegrenzung statt undurchschaubarem Richtwertsystem, sowie eine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Zu-und Abschläge im Mietvertrag.

Genaue Zahlen zur Entwicklung der Mieten hat die AK nicht. Allerdings weisen die Wohnexperten immer wieder darauf hin, dass die Mieten stärker steigen als die Verbraucherpreise. Im August lagen die Nettomieten um 4 Prozent höher als ein Jahr zuvor, während die Inflationsrate 2,4 Prozent betrug.

Derzeit müssen Vermieter keine Angaben darüber machen, welche Zuschläge in der Miete enthalten sind. Im Gesetz seien nur ein paar Zuschläge genannt, was zu Phantasie-Aufschlägen führe, wie etwa für einen Baum vor dem Fenster. Die AK wünscht sich daher, dass im Gesetz alle Zuschläge und deren Höhe taxativ aufgezählt werden. Kritik übt der AK-Experte auch an der zunehmenden Tendenz zu befristeten Verträgen, noch dazu ohne wirklichen Kosten-Unterschied zu freien bzw. angemessen Mieten bei unbefristeten Verträgen.

Auch sollte nach Ansicht der AK die Überwälzung von Grundsteuer, Hausverwalterkosten und Versicherungskosten wie auch teurer Erhaltungsarbeiten (Stichwort: kaputte Therme) auf Mieter abgeschafft werden. Dies sei zu Zeiten sehr niedriger Mieten gerechtfertigt gewesen, jetzt jedoch nicht mehr. Kautionen sollten auf das maximal Zweifache des Bruttomietzinses beschränkt und in allen Fällen verzinst zurückbezahlt werden müssen.

Die AK verlangt weiter, dass das Justizministerium Musterverträge entwerfen sollte, um gesetzeswidrige Klauseln, wie sie derzeit fast immer vorkommen, zu verhindern. Änderungen wünscht sich Köppl auch für Mieter in Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Mietern von Eigentumswohnungen, die nach 1945 gebaut wurden. Auch für sie soll künftig das Mietrechtsgesetz gelten. (apa/red)

23.9.2004 12:48