VA Tech: Mitziehen der ÖIAG bei der Kapitalerhöhung nicht EU-widrig
- Klarstellung zu Kovats-Rechtsansicht: "Keine staatliche
- Beihilfe" nach den Grundsätzen der EU-Kommission
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Mirko Kovats, größter Aktionär der VA Tech ließ Dienstagabend mit seiner Aussage, ein Mitziehen der der ÖIAG könnte eine EU-widrige Subvention sein, aufhorchen. Die Staatsholding stellt dazu aber klar: "Die ÖIAG kann das ihr nach Aktiengesetz wie jedem Aktionär zustehende Recht der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung wahrnehmen, ohne dass dies einer staatlichen Beihilfe gleichkommt."
Eine ÖIAG-Sprecherin sagte zur APA, die Beteiligung an der Kapitalerhöhung sei rechtlich gedeckt und durch ein Gutachten abgesichert. "Wenn einem Unternehmen neues Kapital unter den selben Bedingungen bereitgestellt wird, die auch für private Kapitalgeber gelten - wenn das Investment also dem 'Private Reasonable Investor's Test' standhält - handelt es sich auch nach den von der EU-Kommission entwickelten Grundsätzen um keine staatliche Beihilfe", betonte die ÖIAG in ihrem Kommunique vom Mittwoch.
"Aus heutiger Sicht" beabsichtige die ÖIAG, wie sie heute erneut ankündigte, bei der geplanten Kapitalerhöhung der VA Tech mitzuziehen. Dies bedürfe lediglich noch der Zustimmung des ÖIAG-Aufsichtsrats, hieß es weiter.
(apa/red)
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