Türkisches Parlament beschließt Strafrechtsreform: Ehebruch bleibt straffrei
- Weg zu Beitrittsverhandlungen mit EU damit geebnet
- Neue Zivilprozessordnung & Justizreform beschlossen
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Die Türkei hat am Sonntag eine umfassende Strafrechtsreform verabschiedet und damit eine wichtige Hürde auf dem Weg zu Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union genommen. Wie von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan zuvor in Brüssel zugesichert, bleibt Ehebruch in der Türkei auch künftig straffrei. Der größte Teil des neuen Strafgesetzes (TCK) soll laut Beschluss des Parlaments am 1. April 2005 in Kraft treten. Präsident Ahmet Necdet Sezer muss das Reformpaket noch ratifizieren.
Die fast 350 Gesetze umfassende Reform des noch aus dem Jahr 1926 stammenden Strafrechts betrifft unter anderem eine Stärkung der Meinungsfreiheit und der Frauenrechte in der Türkei. Auch soll die Folter durch Polizisten künftig hart bestraft werden. Die Reform ist eine wichtige Grundlage dafür, dass die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei empfiehlt. Der konservativ-religiöse Flügel von Erdogans AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) hatte sich dafür eingesetzt, Ehebruch mit Gefängnis zu bestrafen. Auf Druck Brüssels war auf diese Bestimmung dann verzichtet worden.
Die von der türkischen Regierung ursprünglich geplante Kriminalisierung des Ehebruchs hatte zu einer Krise zwischen der Türkei und der EU geführt. Nach der Beilegung der Spannungen rechnet die Türkei jetzt fest damit, dass die EU-Kommission am 6. Oktober die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen empfehlen wird. Endgültig darüber entscheiden werden die EU-Staats- und Regierungschefs bei einem Gipfeltreffen im Dezember. EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen hatte das türkische Strafgesetz als "Jahrhundertwerk" gelobt und als unverzichtbar für Beitrittsverhandlungen bezeichnet.
Überraschend setzte die gemäßigt islamistische Regierungspartei AKP eine zweijährige Schonfrist für Umweltsünder durch. Sie begründete dies damit, dass Kommunen und Wirtschaft nicht darauf vorbereitet seien. Sprecher der türkischen Opposition kritisierten die Übergangsfrist als "Freibrief" für Umweltsünder.
Verstöße gegen die Bauordnung sollen dagegen bereits mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt mit Haftstrafen geahndet werden können. Ziel dieser Bestimmung ist es, dem illegalen Bau von Häusern einen Riegel vorzuschieben. Das türkische Parlament verabschiedete zudem eine neue Zivilprozessordnung sowie eine Justizreform, die die Einrichtung von regionalen Berufungsgerichten vorsieht.
(apa/red)
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