Foltervorwürfe gegen Le Pen: Fall heute erneut vor Pariser Berufungsgericht
- Rechts-Politiker fordert Entschädigung in Höhe von 150.000 Euro von Tageszeitung "Le Monde"
Die französische Justiz wird heute Mittwoch in der Berufungsinstanz über die Zulässigkeit von Foltervorwürfen gegen den rechtsradikalen Parteichef Jean-Marie Le Pen entscheiden. Die Anwälte des 74-jährigen Vorsitzenden der Front National forderten eine Entschädigung von 150.000 Euro, weil die Tageszeitung "Le Monde" im Mai und Juni 2002 während der Kampagnen zur Präsidentschafts- und Parlamentswahl über die Foltervorwürfe berichtet hatte.
Bei der Beweisaufnahme bestritt Le Pen einerseits, persönlich an Folterungen im Algerienkrieg (1954-62) beteiligt gewesen zu sein. Andererseits rechtfertigte er, dass die französische Armee damals Folter einsetzte. In der ersten Instanz war Le Pens Klage zurückgewiesen worden. (apa)
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