Freitag, 24. September 2004

Grasser-Homepage nachgebaut: Pilz erstattet Selbstanzeige beim Finanzamt!

  • Grüner geht von einer bestehenden Steuerpflicht aus
  • Pilz gibt Behörden halbes Jahr Zeit für Entscheidung

Eine prominente Homepage beschäftigt derzeit ein Wiener Finanzamt. Es ist jene des Grünen Abgeordneten Peter Pilz (http://www.peterpilz.at/). "Das Finanzamt hat jetzt einen Fall zu prüfen, von dem es nur eines weiß: er gleicht bis ins kleinste Detail der Homepage des Finanzministers", stellte Pilz bei seiner Selbst-Anzeige beim Fiskus fest. Werde jetzt eine Steuerpflicht für den Pilz-Verein festgestellt, dann müsse geklärt werden, warum sie nicht für den Grasser-Verein gelte, so Pilz.

Und von einer bestehenden Steuerpflicht geht der Grüne Abgeordnete aus. Die Summen, die überwiesen worden seien, würden gerade die Höhe erreichen, ab der das Finanzamt gesetzlich verpflichtet sei, einen Bescheid auszustellen und die Finanzschuld zu exekutieren. Die Spender seien freiwillige Interessenvertretungen wie auch die Industriellenvereinigung im Fall Grasser eine ist. Auch das Statut des Vereins entspreche wörtlich dem des Grasser-Vereins.

Ein halbes Jahr gibt Pilz dem Finanzamt für seine Entscheidung. Wird alles auf die lange Bank geschoben, dann werde es eine Säumnisbeschwerde geben. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass im Pilz-Fall Steuerpflicht besteht, dann werde er, Pilz, den Verfassungsgerichtshof auf Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber Karl-Heinz Grasser anrufen. Schreibe der Finanzamtsbescheid keine Steuerpflicht vor, dann müsse man sich überlegen, wie dieser weit verbreitete Rechtsirrtum beseitigt werden könne, erklärte Pilz. (apa)

24.9.2004 11:30