Wiener Landtag fällte Beharrungs-Beschluss in Sachen Pensionsmodell
- Opposition verweigerte die Zustimmung
- Regelung sieht vor allem längere Übergangsfristen vor
Der Wiener Landtag hat den angekündigten Beharrungsbeschluss in Sachen Pensionsregelung gefällt. Das Modell wurde am Nachmittag lediglich mit den Stimmen der regierenden SPÖ abgesegnet. Die Opposition verweigerte die Zustimmung. Anlass für den neuerlichen Beschluss war ein Einspruch der Bundesregierung gegen das geplante Wiener Beamten-Pensionsrecht - das mit Anfang 2005 in Kraft treten soll. Die Wiener Regelung, so lautete die Begründung, bleibe hinter jener bei den Bundesbediensteten zurück.
Nach Ansicht der Bundesregierung geht das Wiener Gesetz "zu Lasten des Gesamtstaates" und widerspreche dem Solidaritätsgedanken. Vizekanzler Hubert Gorbach (F) hat unter anderem kritisiert, dass die 40-jährige Durchrechnung in Wien erst 2042 erreicht werde, während im Bund 2028 als Enddatum angegeben sei. Zusätzlich gelte die Anhebung des Pensionsalters auf 65 nur für Personen, die ab dem 1. Jänner 1950 geboren seien.
Die Reform der Pensions-Regelung für die Wiener Landesbeamten sieht vor, dass wie im Bund das Pensionsalter schrittweise angehoben und der Durchrechnungszeitraum auf 40 Jahre ausgedehnt wird. Wer 45 Dienstjahre absolviert hat, kann dann mit 80 Prozent der Berechnungsgrundlage in Pension gehen. Dabei gibt es jedoch sehr deutliche Unterschiede - vor allem was die Übergangsfristen betrifft.
Bis zum Ende des Jahres 2009 wird das Pension-Antrittsalter für Wiener Beamten bei 60 Jahren bleiben - die erst dann einsetzende schrittweise Anhebung wird sich bis 2020 hinziehen. Das bedeutet, dass erst die ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen voll von der Anhebung auf 65 Jahre betroffen sein werden. Im Gegensatz dazu ist es den Bundesbeamten bereits jetzt erst mit 61,5 Jahren möglich, in den Ruhestand zu wechseln. Die angestrebte Grenze von 65 Jahren für den Pensionsantritt wird bei ihnen schon 2017 erreicht.
Noch deutlicher zu Tage treten die Unterschiede bei der Frage des Durchrechnungszeitraums zur Berechnung der Pensionshöhe. Zwar wird dieser in Wien wie im Bund schrittweise auf 40 Jahre angehoben - der Bund hat sich allerdings den Rahmen bis 2028 gesetzt, während es in Wien bis 2042 dauern wird. (apa/red)
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