Mittwoch, 22. September 2004

Nur wenige Änderung bei Homo-Beziehungen: ÖVP bleibt bei Nein zur Ehe

  • Lopatka: VP bekennt sich zur Förderung der Familie
  • Opposition von Änderungsvorschlägen enttäuscht

Nach der von der steirischen ÖVP losgetretenen Debatte über die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit heterosexuellen will die Bundes ÖVP nun einige Änderungen vornehmen. Der Parteivorstand hat am Mittwoch einstimmig beschlossen, Diskriminierungen in Bereichen wie Mietrecht oder Konkursrecht zu beseitigen und Pflege- oder Beiziehungsregelungen anzupassen. Die Kritik der Opposition folgte auf den Fuß: Damit positioniere sich die ÖVP auf europäischer Ebene "in Schlusslicht-Nähe".

Generalsekretär Lopatka erklärte, dass sich die ÖVP zur Förderung von Ehe und Familie bekenne, die Ehe sei "nicht disponibel". Hier gebe es einige "berechtigte Sonderrechte", weil mit der Ehe auch eine Reihe von Pflichten verbunden seien. Änderungen soll es daher nur dort geben, wo es Diskriminierungen zu nicht-ehelichen heterosexuellen Partnerschaften gibt.

Eintritt in Mietrecht soll möglich werden
Von einer ÖVP-internen Arbeitsgruppe wurde über ein Dutzend Punkte erarbeitet. Homosexuelle sollen etwa künftig auch Mietzinsbeihilfe bekommen können. Ausdrücklich geregelt werden soll für Schwule auch das Eintrittsrecht in den Mietvertrag nach dem Tod des Partners.

Weiters soll die Pflegefreistellung (Urlaubsgesetz) und die Familienhospizkarenz geöffnet werden, auch Dienstverhinderungsgründe sollen künftig von homosexuellen Partnern vorgebracht werden können. Zeugnisentschlagungsrechte sollen auf Verwaltungsverfahren und Zivilprozesse ausgeweitet werden.

Bei Festnahmen soll das Verständigungsrecht auf schwule Partner ausgeweitet werden, beim Jugendschutzgesetz können künftig auch Schwule als Vertrauenspersonen beigezogen werden. Weitere Änderungen betreffen das Versicherungsvertragsrecht und das Konkursrecht. Beim Unterbringungsgesetz soll das Rekursrecht gegen die zwangsweise Unterbringung ebenfalls auf homosexuelle Partner ausgeweitet werden.

Änderung bei Notstandshilfe
In die umgekehrte Richtung wird bei der Notstandshilfe eine Änderung vorgenommen. Bisher wurde nur bei verschiedengeschlechtlichen Paaren das Einkommen des Partners auf die Notstandshilfe angerechnet.

Dort, wo es Vorteile auf Grund der Ehe gibt, solle es nach ÖVP- Vorstellungen keine Änderungen geben. Das betrifft etwa das Erbrecht oder das Auskunftsrecht in Krankenhäusern. In der Praxis gebe es bei letztgenanntem Punkt aber ohnehin keine Probleme, so die ÖVP. Ein gemeinsames Adoptionsrecht für Schwule lehnt die ÖVP ab, die Einzeladoption sei aber auch jetzt schon möglich, meinte Lopatka.
(apa)

22.9.2004 12:04