Mittwoch, 22. September 2004

Prozess gegen Ärzte nach falscher Krebs-OP: Alle bekennen sich "nicht schuldig"

  • Operation auf Grund von Fehldiagnose durchgeführt
  • Das Urteil wird für Donnerstag Nachmittag erwartet

Fünf Grazer Ärzte standen am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Ihnen wurde der Tod eines 73-jährigen Weststeirers angelastet, der auf Grund einer Fehldiagnose einer an sich überflüssigen Operation unterzogen wurde und daran starb. Der Fall ereignete sich bereits im Jahr 2000 und war bereits einmal Gegenstand einer Verhandlung. Vor eineinhalb Jahren musste sich jene Pathologin, die die erste Diagnose gestellt hatte, vor Gericht verantworten und wurde freigesprochen.

"Nicht schuldig" war die übereinstimmende Aussage aller fünf angeklagten Ärzte. Sie waren übereinstimmend der Meinung, dass die Vorgänge, die zum Tod des 73-jährigen Patienten geführt hatten, alle in Ordnung gewesen waren. "Das war nicht meine Aufgabe", "Das war nicht die Fragestellung" und "Ich kann mich nicht erinnern" waren demzufolge auch die häufigsten Antworten. Auch das offenbar mangelhafte Kommunikationssystem erschien allen Beteiligten ausreichend gewesen zu sein.

"Das ist nicht meine Pflicht"
Nach dem - falschen - Krebs-Befund der Pathologin bekam ein Kollege die Proben zum Untersuchen. Er stellte fest, dass kein Karzinom vorlag. Dass sein Befund von dem der Ärztin abwich, nahm er unkommentiert hin: "Ich dachte, ich habe Proben aus dem Randgewebe zur Begutachtung bekommen", lautete seine Rechtfertigung. Kontakt mit der Pathologin nahm er deswegen nicht auf: "Das ist nicht meine Vorgangsweise", erklärte er vor Gericht.

"Wäre es nicht angebracht gewesen, darauf hinzuweisen, dass im ersten Fall eine seltene Krebsart befundet wurde?", fragte Staatsanwalt Manfred Kammerer. "Das ist nicht meine Pflicht". "Wir reden hier nicht von Pflicht, sondern von Sorgfaltsverletzung", konterte der Ankläger, was ihm empörtes Murren der Verteidiger eintrug. "Müssen Sie überhaupt Rückfrage zu halten?", wollte der Verteidiger des Angeklagten wissen. "Nein, nur wenn es aus der Anweisung ersichtlich ist", lautete die Antwort.

Auch der zweite angeklagte Pathologe, der die Probe ebenfalls als nicht bösartig eingestuft hatte, wurde nicht von sich aus aktiv. Auch er gab an, dass er geglaubt habe, Gewebe aus einem Randbereich vor sich zu haben. "Was sollen diese ganzen Untersuchungen zur Ausdehnung des Tumors, wenn sowieso geplant war, den gesamten Magen zu entfernen? Außerdem war laut Sachverständigem nach europäischem Standard eine wesentlich kleinere Operation üblich", warf der Staatsanwalt ein. "Es war nicht Standard, nicht im Jahr 2000 und schon gar nicht in Graz", kam die trockene Antwort.

Urteil soll Donnerstag fallen
"Hat sich seit dem Vorfall etwas geändert?", wollte der Ankläger wissen. "Wir haben Anweisung, bei Diskrepanzen Rücksprache zu halten. Aber hier lag keine Diskrepanz vor", so einer der Pathologen. "Es hat sich also nichts geändert", resümierte Staatsanwalt Kammerer.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Erwartet werden einige Zeugen sowie die Erörterung der Gutachten. Ein Urteil soll Donnerstag Nachmittag erfolgen.

22.9.2004 08:07