Donnerstag, 16. September 2004

ARBÖ: Richtiges Verhalten bei Unfällen kann - richtig gemacht - Leben retten!

  • Regel Nummer 1: Kühlen Kopf bewahren!

Auch kleine Pannen und glimpflich verlaufene Unfälle erzeugen bei allen Beteiligten Stress und Nervosität. Da ist es wichtig, einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Maßnahmen zu setzen. Der ARBÖ hat eine informative Broschüre aufgelegt mit vielen Tipps für den "Fall des Falles".

Richtiges Verhalten bei einer Panne

Wer eine Fahrzeugpanne hat ist verpflichtet, den Unfallort abzusichern und das Hindernis - das hängen gebliebene Fahrzeug - zu entfernen.

1. Alarmblinkanlage immer einschalten, um auf das Hindernis aufmerksam zu machen. Dies ist vor allem bei schlechter Sicht verpflichtend! Der ARBÖ empfiehlt allerdings, dies immer zu tun.

2. Unverzüglich das Pannendreieck aufstellen und zwar im Abstand des Anhalteweges: im Ortsgebiet ca. 40 bis 50 m, auf Freilandstraßen ca. 130 bis 150 m und auf der Autobahn ca. 200 bis 250 m vor dem Fahrzeug oder der Unfallstelle. Dies ist verpflichtend bei einer Panne mit einem mehrspurigen Fahrzeug auf einer Freilandstraße, an unübersichtlicher Stelle oder bei schlechter Sicht. Das Pannendreieck auch bei guter Sicht und im Ortsgebiet aufzustellen!

Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Wer an einem Unfall ursächlich beteiligt ist, muss sofort anhalten und aussteigen. Fahrerflucht zieht eine Geldstrafe wegen Verwaltungsübertretung und Regressforderungen ihrer Haftpflichtversicherung gegen sie nach sich. Wer einen Verletzten im Stich lässt macht sich sogar gerichtlich strafbar.

1. Unfallstelle absichern (wie bei einer Panne).

2. Verunglückten Personen im Rahmen der Möglichkeiten Hilfe leisten.

3. Nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle und gegebenenfalls Rettung verständigen.

Tipps bei einem Unfall mit Personenschaden

1. Niemals auf die Beteuerungen von Unfallopfer verlassen, dass sie keine Hilfe brauchen. Solche Aussagen werden häufig unter Schock gemacht.

2. Falls nötig, darauf hinweisen, dass auch ein Unfallopfer, wenn es nicht von der Rettung abgeholt wird, am Unfallort bleiben muss.

3. Niemals darauf vertrauen, dass jemand anderer schon die Rettung verständigen wird. Die Verpflichtung zu "Erster Hilfe" trifft immer den Verursacher selbst und unmittelbar. Erst wenn Rettung und Ärzte am Unfallort eingetroffen sind, endet diese Verpflichtung.

4. Verletzte niemals selbständig von der Unfallstelle abtransportieren, bevor Polizei oder Gendarmerie da ist. Auch das zieht eine Verwaltungsstrafe und einen Versicherungsregress nach sich.


16.9.2004 00:12