Nächster Anlauf zu Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen: Expertenkritik im Vorfeld
- 22 verschiedene Strafkataloge in Österreich
- KfV hält generelle Anhebung der Strafen für nötig
In Wien kommen heute die politischen Referenten mit Verkehrsminister Hubert Gorbach zu einem neuerlichen Verkehrsstrafengipfel zusammen. Bereits im Vorfeld erneuerten das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) sowie die Autofahrer-Clubs ARBÖ und ÖAMTC ihre Forderung nach einer bundesweiten Vereinheitlichung des Strafausmaßes. "Es ist nicht einzusehen, warum es in einem Land mit acht Millionen Einwohnern 22 verschiedene Strafkataloge geben muss", sagte ARBÖ-Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger.
Regionale Unterschiede seien höchstens in Bereichen wie Parken und Parkraumüberwachung einzusehen. "Bei Rot über die Ampel zu fahren ist in Wien aber genauso gefährlich wie in Vorarlberg", so die ARBÖ-Juristin. Die Strafhöhe schwanke beispielsweise bei "Nichtanhalten vor einem Schutzweg" von 54 bis 80 Euro bei Anonymverfügungen, bei Strafverfügungen von 65 bis 105 Euro.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer wiederum brachte das Beispiel für das Strafausmaß beim "Überfahren einer Stopptafel": Bei diesem Delikt bewege sich der Strafrahmen zwischen sieben und 726 Euro. Wenn das Vergehen unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit begangen wird, drohen sogar Strafen bis zu 2.180 Euro. Für besonders schwere Übertretungen sollten Regelbußen, die leicht und klar kommuniziert werden können und wirklich abschreckend wirken, eingeführt werden. Hoffer: "Wenn etwa für gefährliches Überholen ein klarer Strafbetrag von 200 Euro angedroht wird, kann man sich darunter etwas vorstellen."
Andere Strafen seien derzeit dagegen viel zu hoch und daher nicht praktikabel, so der ÖAMTC-Experte: "Wer mit einem ausgefallenen Lämpchen unterwegs ist, muss laut Kraftfahrgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Dieses Beispiel zeigt sehr gut, dass Strafdrohungen in Österreich in vielen Fällen zu hoch und daher nicht nachvollziehbar sind." Das KfV wiederum forderte am Mittwoch, die Anhebung von so genannten Trinkgeld-Strafen auf europäisches Niveau. Während Lenker in Österreich, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschreiten, durchschnittlich mit 40 Euro Bußgeld davonkämen, müssten sie für dasselbe Delikt in Italien oder Belgien mindestens 140, in Norwegen 300 und in Frankreich empfindliche 750 Euro berappen.
Erster Versuch gescheitert
Beim ersten Meeting zur Angleichung der Verkehrsstrafen am 13. September, an der ARBÖ, ÖAMTC, Ländervertreter, zuständige Beamte, der Verkehrsclub VCÖ und das KfV teilgenommen hatten, hatte das Verkehrsministerium einen Katalog von zehn bis elf "gefährlichen Delikten" vorgelegt, deren Bestrafung auf Wunsch von Minister Gorbach vereinheitlicht werden sollen. Das betrifft u.a. Vergehen wie das Missachten von Vorrang, Überfahren von Rotlicht, gefährliches Überholen, das Nicht-Stehenbleiben vor Zebrastreifen oder "Drängeln". Das Problem bei der Vereinheitlichung ist aber, dass dazu entweder eine Novelle zum Bundesverfassungsgesetz oder eine freiwillige Vereinbarung der Länder nötig. Und genau die strebt das Verkehrsministerium an.
(apa/red)
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