FORMAT: Anzeige gegen Rettberg und sechs Nebenbeklagte liegt vor
- Verdacht der betrügerischen Krida bzw. Beihilfe
- Gegenoffensive der Beklagten wurde gestartet
·Rettberg klagt Bank
Austria Creditanstalt
NEWS: Exekution gegen den Ex-Libro-Boss
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5,385 Mio. Euro sollen
jetzt eingeklagt werden
·NEWS: Rettbergs Schrei nach Hilfe!
Flüchtiger Ex-Libro-Boss:
"Es geht mir schlecht!"
Die Ermittlungen der Kriminalabteilung des Landesgendarmerielkommandos Niederösterreich gegen den flüchtigen einstigen Libro-Chef André Rettberg sind abgeschlossen. Eine 97 Seiten starke Anzeige wegen Verdachtes auf betrügerische Krida gegen Rettberg, bzw. wegen Verdachtes auf Beihilfe zur betrügerischen Krida gegen sechs Nebenbeklagte liegt dem Wiener Neustädter Untersuchungsrichter Hans Barwitzius vor. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FORMAT in seiner aktuellen Ausgabe.
"Andre Marteen Rettberg ist verdächtig, in der Zeit von August 2001 bis gegenwärtig Teile seines Vermögens in Höhe von ATS 70 Millionen Euro beiseite geschafft und verheimlicht zu haben, um dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder zumindest eines von ihnen zu vereiteln oder zu verhindern", zitiert FORMAT aus der Anzeige. Im Mittelpunkt der Anzeige steht die Wiener Firma Esposa, in der Rettberg in der Absicht, seine Gläubiger zu prellen, einen Gewinnschein über 4,4 Millionen Euro geparkt haben soll. Vor allem der Oberbank und der BA-CA sei durch Rettbergs "deliktisches Vorgehen erheblicher Vermögensschaden" entstanden.
Unter den Nebenbeklagten finden sich Rettbergs Geschäftsfreunde August André de Roode, Friedrich Lind und Falko Müller-Tyl. Ihnen wird in der Anzeige vorgeworfen, Rettberg bei seinem von den Ermittlern vermuteten Betrug durch die Bereitstellung von Firmenstrukturen und Konten unterstützt zu haben. Alle Beteiligten wiesen diese Vorwürfe gegenüber FORMAT zurück.
Rettberg-Anwalt Gerhard Eckert gegenüber FORMAT: "Diese Anzeige steht auf dünnen Beinen. Nachdem die Ermittler keine besseren Fakten gegen Rettberg gefunden haben, versuchen sie offenbar jetzt, einen normalen Vorgang nachträglich zu kriminalisieren."
Ihm, Eckert, lägen Gutachten von Strafrechtsexperten wie dem prominenten Universitätsprofessor Wolfgang Brandstetter vor, denen zufolge der Tatbestand der betrügerischen Krida aus "zwingenden rechtlichen Gründen" nicht gegeben sein könne.
Die Beklagten gehen nun in die gegenoffensive, berichtet FORMAT weiter. Dem Magazin sei eine teilweise mit Gerichtsakten dokumentierte Chronolgie der Ereignisse aus Sicht Rettbergs übermittel worden. Demnach sei die inkriminierte Firma Esposa gegründet worden, um mit den Gläubigerbanken Vegleiche zu erzielen, die angesichts des damals schon drohenden Insolvenzszenarios für Rettberg anfechtungssicher sind. Die Banken hätten diesen Vergleichen im Wissen um weitere Vermögenswerte Rettbergs zugestimmt. Die betrügerische Krida könne auch deshalb nicht gegeben sein, weil Rettberg der Esposa den Gewinnschein nicht zu privaten Zwecken, sondern zur Befriedigung seiner Gläubiger übergeben habe.
Die gesamte Story lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von FORMAT!
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