Freitag, 17. September 2004

Seit Antritt von Schwarz-Blau: Neuer Rekord bei Anträgen auf Invaliditätspension

  • 55% der 80.000 Pensionsanträge sind Ansuchen um Invaliditätspension. Verschärfung der Prüfung geplant
  • Arbeitsrechtler Mazal kritisiert großzügige Regelung

Immer mehr Österreicher flüchten in die Invaliditätspension, seit der Weg in die Frühpension durch die letzten Pensionsreformen verbaut worden ist. Rund 55 Prozent der heuer schon gestellten 80.000 Pensionsanträge sind Ansuchen um eine Invaliditätspension.

Dies ist laut dem Sprecher der Pensionsversicherungsanstalt, Johannes Pundy, eine Rekordzahl. Viele würden die Invaliditätspension einfach auf Verdacht beantragen, sagt Pundy. Allerdings werde, wenn man die Erfahrungswerte des vergangenen Jahres heranziehe, Invalidität nur in 45 Prozent der beantragten Fälle bescheinigt, berichtete das ORF-Wirtschaftsmagazin "ECO".

Mazal: "Wie lange kann man sich diese Großzügigkeit noch leisten?"
Zu den steigenden Anträgen auf Invaliditätspensionäußerte sich auch der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal. Österreich habe eine sehr "großzügige" Regelung zur Erlangung der Invaliditätspension, kritisierte Mazal im Radio-"Mittagsjournal" des ORF am Freitag. Es stelle sich die Frage, wie lange man sich diese Großzügigkeit noch leisten könne. Der Vorsitzende der Pensionsreform-Kommission, Theodor Tomandl, spricht sich für eine Teilpension bei jenen aus, die zwar heute für eine Invaliditätspension in Frage kommen, aber noch weiter arbeiten könnten.

Mazal verwies darauf, dass der Invaliditätsbegriff "nicht die vielfältigen Veränderungen der Arbeitswelt berücksichtigt, die auch das Erlernen anderer Berufe zumutbar machen, wenn man Gesundheitsschäden hat". Insofern sei Österreich verglichen mit den anderen europäischen Ländern in einer "sehr großzügigen Situation".

Tomandl meinte, man müsse schon überlegen, "ob wir heute bei der Zuerkennung der Invaliditätspension richtig vorgehen. Da gibt es in der Tat einen Merkwürdigkeiten". Eine Änderung könnte dahingehend geschehen, dass jene, die weiter arbeiten können, erheblich weniger verdienen als vorher, aber "dieser Verlust wird durch eine Teilpension ausgeglichen". (apa)

17.9.2004 09:00