Pensionsharmonisierung: ÖGB & AK holen zum Rundumschlag gegen Vorschlag aus
- Noch keine Entscheidung über Protestmaßnahmen
- Zentraler Kritikpunkt sind die Auswirkungen auf Frauen
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Zu einem Rundumschlag gegen die Regierungspläne zur Pensionsharmonisierung sind am Donnerstag ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch und Arbeiterkammerpräsident Herbert Tumpel angetreten. Die Pläne seien weder fair noch gerecht, die Verluste aus dem Jahr 2003 würden fortgesetzt und sogar aufgedoppelt, fasste Verzetnitsch in der gemeinsamen Pressekonferenz die Kritik zusammen. Über Protestmaßnahmen der Gewerkschaft schwieg sich der ÖGB-Präsident aber aus. Darüber werde erst nach dem Ablauf der Begutachtung diskutiert.
"Wir schauen uns das genau an und dann werden wir unsere Schlüsse ziehen", sagte der ÖGB-Präsident. Man wolle einmal sehen, wie die Regierung auf die Kritik an ihren Plänen reagiert und wie der Gesetzesentwurf dann letztlich aussehen werde. Gleichzeitig werde man "großflächig" über die Auswirkungen der Regierungspläne informieren und zeigen, dass Betroffenheit ein Gesicht habe. Im übrigen seien auch die Proteste gegen die Pensionsreform 2003 erst nach dem Vorliegen des endgültigen Gesetzesentwurfes gestartet worden.
Zentraler Kritikpunkt: Auswirkungen auf Frauen
Ein zentraler Kritikpunkt von ÖGB und AK sind die Auswirkungen für Frauen. Frauen seien bis zur Angleichung des Pensionsantrittsalters an das der Männer im Jahr 2024 von der Regelung des Korridors ausgeschlossen, Frauen hätten nichts von der geplanten Schwerarbeiterregelung und schließlich sei die Bewertung der Ersatzzeiten bei der Pensionsberechnung zu gering angesetzt, so Verzetnitsch. ÖGB und AK hätten diese Zeiten pro Monat mit 1.750 Euro, dem Medianeinkommen für Männer und Frauen, bewerten wollen. Tatsächlich sei nun aber von 1.350 Euro die Rede - und tatsächlich blieben davon nur 1.157 Euro, weil die 1.350 Euro statt 14 mal nur zwölf mal jährlich gerechnet würden.
Besonders schlagend werde dies, weil künftig für die Berechnung der Pensionshöhe nicht mehr nur die besten Jahre zählen, sondern das Lebenseinkommen. Die Folge ist, dass jedes Jahr geringerer Berechnung Auswirkung habe. Auch der im Vorjahr eingeführte Verlustdeckel von zehn Prozent könne keine Abhilfe schaffen, so der ÖGB-Experte Bernhard Achitz. Denn geplant ist eine Parallelrechnung aus altem und neuem Pensionssystem. Und der Deckel gelte nur für den alten Strang - je später jemand in Pension geht und je stärker daher der neue Strang zur Anwendung kommt, desto weniger werde die Deckelung wirksam.
"Nicht nachvollziehbare" Sprünge im System
Tumpel wies darauf hin, dass es zu "nicht nachvollziehbaren" Sprüngen im Pensionssystem kommen werde. "Ein Tag Unterschied im Geburtsdatum kann zu komplett anderen Ergebnissen führen", sagte er. Eine Frau, die am 1. Juli 1955 geboren wurde, könne erst vier Jahre und drei Monate später in Pension gehen als eine nur einen Tag früher geborene Frau. Aus Sicht Tumpels werde auch das Prinzip der gleichen Leistungen für gleiche Beiträge nicht erreicht, in den Presseunterlagen wird dazu auf die niedrigeren Beiträge für Gewerbetreibende und Bauern verwiesen.
Kritik kam auch daran, dass sich die Verluste im Vergleich zur Rechtslage 2003 mit dem Zeitpunkt des Pensionsantritts stark ändern. Ein Arbeiter, der im Alter von 62 Jahren mit 46 Versicherungsjahren im Jahr 2006 in Pension geht, hat Verluste von knapp sieben Prozent hinzunehmen. 2016 erreicht der Verlust den Höchstwert von fast 20 Prozent, 2018 sind es dann noch knapp 16 Prozent. In den Folgejahren sinke der Verlust kontinuierlich auf rund fünf Prozent.
Hacklerregelung in der Kritik
Kein gutes Haar lässt der AK-Präsident weiters an den Überlegungen für die Schwerarbeiter- und die Hacklerregelung. In Sachen Schwerarbeiter sollten zuerst die Kriterien definiert werden und nicht bereits vorab der Kreis der Nutznießer auf fünf Prozent begrenzt werden. Und bei der Hackler-Regelung sei nicht einzusehen, dass Menschen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten, ausgeschlossen seien. Denn Saison bedingte Arbeitslosigkeit und Krankheitszeiten würden nicht als Beitragsjahre zählen. Für davon Betroffene sei es daher nicht möglich, ausreichend Beitragsjahre zu erzielen.
(apa)
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