Montag, 13. September 2004

"Zu Recht keine Steuer bezahlt": Grasser rechnet mit positivem Gerichts-Entscheid

  • Homepage-Affäre: Website 220.000 bis 245.948 € wert
  • Ratskammer-Entscheidung für Finanzminister positiv

Keine Erholung für Finanzminister Grasser: Seine Homepage könnte ihm nun doch größere Probleme bereiten. Die Gerichte sind - zumindest nach Ansicht der Ratskammer des Straflandesgerichts Wien - im Gegensatz zur bisherigen Meinung der Staatsanwaltschaft doch für die Homepage-Affäre um Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) zuständig. Beim Betroffenen und bei den Oppositionsparteien SPÖ und Grüne ist diese am Montag gefallene Entscheidung auf Zustimmung gestoßen. Die Staatsanwaltschaft Wien, deren Rechtsmeinung widersprochen wurde, will nun einmal prüfen. Begründet hat die Ratskammer ihre Entscheidung mit dem Wert der Homepage.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Wert der Homepage auf 50.000 Euro geschätzt - und wollte mit diesem Argument das gegen Grasser laufende Verfahren einstellen. Mit einem Wert von 50.000 Euro wäre nämlich die Wertgrenze für ein Finanzstrafverfahren - der Betrag der hinterzogenen Steuer muss 75.000 Euro übersteigen - nicht überschritten, zuständig wären allenfalls die Finanzbehörden.

Anders nun die Ratskammer. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Sachverständigen Walter Gornik, der den Wert der Homepage mit 220.000 bis 245.948 Euro angibt. "Die Ratskammer kam zu dem Ergebnis, dass bei Annahme einer Schenkungssteuerpflicht (über deren tatsächliches Bestehen eben so wie über die Schuldform von der Ratskammer nicht abzusprechen war) und einem Steuersatz von 38 Prozent der strafbestimmende Wertbetrag von 75.000 Euro überschritten wird, womit die Zuständigkeit der Gerichte begründet ist", hieß es in einer Aussendung.

Grasser wird nicht Einspruch einlegen
Die Entscheidung der Ratskammer bedeutet freilich noch nicht, dass es nun auf jeden Fall zu einem Verfahren kommt. Vorerst sind einmal Einsprüche möglich. Aus dem Büro Grasser hieß es dazu auf Anfrage der APA, dass daran nicht gedacht sei. Im Gegenteil: Der Minister freue sich über die Entscheidung, hieß es in einer Aussendung. Zum einen werde bestätigt, dass die Homepage nicht - wie von der Opposition behauptet - nur einige tausend Euro wert sei. Und zum anderen könne nun auch ein Gericht bestätigen, "dass völlig zu Recht keine Steuer bezahlt worden ist".

Staatanwaltschaft zurückhaltend
Ebenso wenig von der Entscheidung überrascht wie Grasser wurde die Staatsanwaltschaft (StA). Von dieser Seite war am Montag allerdings noch keine klare Auskunft zu bekommen, ob der Spruch der Ratskammer beeinsprucht wird. "Bewahren Sie mich bitte vor Spekulationen", meinte StA-Leiter Friedrich Matousek. Man müsse das Schriftstück "in Ruhe" studieren, "und wir sind gewohnt, zwischen den Zeilen zu lesen", hieß es.

Auch Alexandra Mathes, Pressesprecherin des Straflandesgerichts, wollte den Stand der Dinge nicht weiter kommentieren: "Was die Staatsanwaltschaft weiter macht, ist Sache der Staatsanwaltschaft." Die Ratskammer habe über eine bloße Feststellung abgesprochen, mehr an Befugnis sehe das Gesetz nicht vor.

SPÖ und Grüne freuen sich über Entscheidung
Sehr wohl kommentiert wurde der Spruch von der Opposition. SPÖ und Grüne freuen sich so wie Grasser über die Entscheidung der Ratskammer, wenn auch mit einem anderen Hintergrund. SPÖ-Finanzsprecher Christoph Matznetter meinte, die Ratskammer sei nach dem Rechnungshof bereits die zweite unabhängige Instanz, welche die Rechtsauffassung des Justizministeriums, dass es in der Causa Grasser nichts zu überprüfen gäbe, berichtigt habe. Er befürchte allerdings, dass die dem Justizministerium weisungsgebundene Staatsanwaltschaft trotzdem nicht zur Erkenntnis kommen wird, dass eine Schenkungssteuerpflicht gegeben war.

Der Grün-Abgeordnete Peter Pilz sieht einen "wichtigen Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit": "Damit ist endgültig klar gestellt, dass die österreichischen Gesetze, entgegen regierungsinternen Annahmen, auch für den Finanzminister gelten."(apa)

13.9.2004 15:14