Für Studenten kann der Traum, alleine zu wohnen, schnell zum Alptraum werden
- Experten-Tipp: Bei Mietverträgen genau aufpassen
- Pärchen sind am zufriedensten, WGs sind oft ein Horror

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für alle Wohnungen
Gesucht wird eine Mitbewohnerin für ein sonniges 25 Quadratmeter Zimmer in einer 3er WG. Du solltest vor allem lieb und sauber sein... Zimmer in zentraler Lage ab Anfang Oktober frei für hübsche und interessante Menschen. Geschirrspüler und Hund vorhanden!... Mit derartigen Anzeigen sind Internet und Zeitungen derzeit wieder gut bestückt. Und zahlreiche Studienanfänger durchkämmen die unterschiedlichen Wiener Bezirke auf der Suche nach einer geeigneten Bleibe.
Glaubt man der aktuell-gültigen Studierenden-Sozialerhebung aus dem Jahr 2002 bevorzugt dabei fast ein Viertel der Studenten in Österreich das Leben in den eigenen vier Wänden. Knapp 16 Prozent suchen die Gesellschaft anderer, mit denen sie sich in Wohngemeinschaften um Telefonrechnung und Klopapier streiten können und rund 22 Prozent wollen sich erst gar nicht vom elterlichen Nest trennen.
Pärchen am zufriedensten
Am zufriedensten mit ihrer Wohnsituation sind laut Sozialerhebung Pärchen, die ihre Liebe in einem gemeinsamen Haushalt ausleben können, gefolgt von "Singlewohnern". Billig, aber nicht eben beliebt sind Studentenwohnheime. Wen wundert´s, erinnern hier doch so manche Passagen der Hausordnung an die altbekannte Bevormundung durch die Eltern: "Es ist verboten, Gäste im Zimmer übernachten zu lassen. In den Studentenheimen ist das Rauchen verboten. Die Studenten müssen jede Art von Lärm vermeiden."
Vorsicht bei Vorverträgen
Hat Mann oder Frau die ideale Wohnform gefunden, gilt es, vor Vertragsabschluss noch einige Hinweise zu beachten, damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum bösen Erwachen führt. Christian Wolf, Jurist beim Österreichischen Mieterbund, hält einige Tipps parat.
Vorsicht ist bei so genannten Vorverträgen geboten, mit denen man sich quasi zum Unterschreiben des Hauptmietvertrages verpflichtet. Vor allem wenn bei der Besichtigung Mängel an der Wohnung aufgefallen sind, sei es ratsam, auf eine schriftliche Zusage von Seiten des Vermieters zu bestehen.
Mietvertrag genau lesen
Kommt es zum Vertragsabschluss, sei Wachsamkeit bei der Erhaltungspflicht geboten. Meist soll der Mieter bestätigen, das Mietobjekt in gutem und ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben. Er verpflichtet sich, die Wohnung auf eigene Kosten in diesem Zustand zu erhalten und allfällige Beschädigungen unverzüglich zu beheben. Gewiefte Vermieter fügen in manchen Fällen allerdings zu den Worten "warten" und "in Stand halten" auch das Wort "erneuern" hinzu.
"Erneuern" nicht unterzeichnen
Das könnte bedeuten, dass der neue Bewohner zum Beispiel eine - erst auf den zweiten Blick sichtbar - morbide Therme oder gewisse defekte Versorgungsleitungen auf eigene Kosten erneuern muss. "Auf das Schlüsselwort 'erneuern' sollte man unbedingt achten und es in keinem Fall unterschreiben", mahnt Wolf. (apa)
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