Dienstag, 7. September 2004

Streit um Fußball-TV-Rechte entschieden: ORF darf 90 Sekunden pro Spieltag bringen

  • Küniglberg muss nur 1.000 Euro pro Minute zahlen
  • Bescheid ist rechtskräftig und gilt "ab sofort"

Der Streit zwischen Premiere und ORF um die TV-Kurzberichterstattung über die T-Mobile-Bundesliga ist entschieden. Der Bundeskommunikationssenat (BKS) erlaubt dem ORF eine Berichterstattung von maximal 90 Sekunden pro Spieltag.

Die Dauer der Kurzberichterstattung "bemisst sich nach der Länge der Zeit, die notwendig ist, um den nachrichtenmäßigen Informationsgehalt der Spiele eines Spieltags zu vermitteln", so die Formulierung des BKS. Jedenfalls hat die Kurzberichterstattung "dem Anlass entsprechend" und "nachrichtenmäßig" zu sein.

Der ORF darf die Berichte nach Beginn der Übertragung auf Premiere senden. Weitere Vorgaben bezüglich Sendezeit oder Anzahl der Spiele werden im Bescheid nicht gemacht. Als Abgeltung für das Recht auf Kurzberichterstattung bestimmte der Senat einen Betrag von 1.000 Euro pro Minute bei sekundengenauer Abrechnung.

Der Bescheid ist rechtskräftig, "der ORF ist ab sofort berechtigt, Kurzberichte über alle Spiele der T-Mobile Bundesliga auszustrahlen", hielt der BKS weiter fest. Über das Recht auf Kurzberichterstattung über Spiele im Rahmen der Red Zac Erste Liga, des Stiegl Cups, des Hallen-Cups, des Supercup-Finales und des Intertotocops soll gesondert befunden werden.

ATVplus und Premiere zufrieden
Bei den Privatsendern Premiere und ATVplus findet der am Freitag veröffentlichte Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) Anklang, ergab ein Rundruf der APA am Freitag. Der ORF will "ab sofort" das Recht auf Kurzberichterstattung nutzen, plant aber eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, sagte Finanzdirektor Alexander Wrabetz.

"Wir prüfen noch die Details, aber zwei Punkte sind auf den ersten Blick nicht akzeptabel: Dass die 90 Sekunden nicht pro Spiel, sondern pro Tag gelten, und der Preis von 1.000 Euro pro Minute. Der ist durch nichts belegt", so Wrabetz.

"Für uns ist der Bescheid akzeptabel und wir können damit leben", sagte Premiere-Chef Georg Kofler auf APA-Anfrage. Er traf allerdings die "historisch interessante Feststellung, dass wir das, was jetzt im Bescheid steht, dem ORF bereits angeboten hätten", so der obligatorische Seitenhieb auf den Öffentlich-Rechtlichen. "Der ORF hätte sein Geld lieber ins Programm investieren sollen als in Anwälte und Verfahren."

ATVplus-Vorstand Franz Prenner äußerte sich grundsätzlich positiv, aber noch zurückhaltend. "Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätte der Senat eine weise Entscheidung gefällt", so Prenner, der auch das rasche Handeln des BKS lobte. Allerdings müsse man sich den Bescheid noch genau ansehen, bevor man detailliert Stellung nehme. Für ATVplus nach wie vor ausschlaggebend sei die Frage, zu welcher Tages- oder besser Abendzeit der ORF seine Kurzberichte sendet. So wie es aussieht, wird das morgen, Samstag, zum Beispiel der Aktuelle Sport nach der Zeit im Bild 1 sein: Nach Beginn der Übertragung auf Premiere darf der ORF Kurzberichte senden, morgen beginnen die Spiele um 18.00 Uhr.
(apa/red)

7.9.2004 11:24