Dienstag, 7. September 2004

Änderung im Strafrecht: Wertgrenzen für Vermögensdelikte sollen angehoben werden

  • Justizministerin Karin Miklautsch will Wertgrenzenanpassung und gleichzeitig die Geldstrafen erhöhen

Justizministerin Karin Miklautsch (F) will die Wertgrenzen für Vermögensdelikte anheben. Die Untergrenzen sollen von 2.000 auf 3.000 Euro, die Obergrenzen von derzeit 40.000 auf 60.000 Euro angehoben werden, erklärte sie im Interview mit einer österreichischen Tageszeitung. Gleichzeitig sollen die Tagessätze für Geldstrafen erhöht werden - von derzeit zwischen zwei und 367 Euro auf drei bis 500 Euro.

Die im Strafgesetzbuch festgeschriebenen Wertgrenzen bestimmen, wie hoch die drohende Strafe für ein Delikt ist. Beispiel Diebstahl: Im Normalfall ist er mit maximal sechs Monaten Gefängnis bedroht. Übersteigt der Wert der Beute (derzeit) 2.000 Euro, kann der Dieb bis zu drei Jahre hinter Gitter gesperrt werden, bei einem Wert von mehr als 40.000 Euro sogar bis zu zehn Jahre.

Miklautsch verweist darauf, dass die letzte Wertgrenzenanpassung 1988 erfolgte, "mittlerweile hatten wir eine Inflationsrate von 45 Prozent". Durch die Anhebung der Wertgrenzen werden "die Eigentumsdelikte leicht entlastet, und die Schere zwischen den Strafen für Vermögensdelikte und solchen gegen Leib und Leben geschlossen", erklärte Pressesprecher Rüdiger Schender. "Ein Ergebnis wird natürlich sein, dass die Richter entlastet werden." Mit der Anhebung der Tagessätze werden die Einnahmen steigen. Die genauen Auswirkungen würden derzeit noch geprüft.

Die Anhebung der Wertgrenzen ist Miklautschs erste Maßnahme in der von ihr angekündigten Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Strafen. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich. Die Richter signalisieren Zustimmung. "Nichts Neues", meint der Wiener Strafrichter Peter Liebetreu. Schon frühere Justizminister hatten diese "überfällige Wertanpassung" vor. Die Rechtsanwälte sind allerdings skeptisch: "Die Zahl der Vermögensdelikte steigt weiter. Die Wertgrenzen zu erhöhen ist kriminalpolitisch ein falsches Signal", meint Strafrechtsexpertin Elisabeth Rech.(apa)

7.9.2004 10:31