Mittwoch, 1. September 2004

Neue Aufzüge entsprechen strengen Kriterien: Alle haben Notrufeinrichtungen

  • Für alte Modelle gibt es Übergangslösungen bis 2005
  • Wer stecken bleibt, muss in 30 Minuten befreit werden

In Zeiten, in denen die Menschen immer älter werden und die Häuser immer höher gebaut, gewinnen Aufzüge stets an Bedeutung. Neu gebaute Lifte müssen laut Gesetz strenge Sicherheits-Kriterien erfüllen, regelmäßige Kontrollen sind erforderlich. Sollte ein Aufzug trotzdem stecken bleiben, dann müssen die Eingeschlossenen innerhalb von 30 Minuten gerettet werden.

Der Gedanke, im Aufzug ungewollt eingeschlossen zu werden, ist für viele Menschen ein Albtraum. Denn jeder Lift bleibt durchschnittlich drei bis viermal jährlich stecken. Obwohl hier im Normalfall niemand ernsthaft gefährdet wird, ist es nötig, die Menschen möglichst rasch zu befreien.

Notrufeinrichtung
Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass jeder Aufzug mit einer geeigneten Notrufeinrichtung auszustatten ist. Zusätzlich müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine Befreiung innerhalb von 30 Minuten nach dem Notruf zu gewährleisten.

Bewilligung erforderlich
Für die Errichtung von Aufzügen oder Fahrtreppen ist grundsätzlich eine Bewilligung erforderlich. Außerdem benötigt im Falle einer Neuanschaffung die Zustimmung der Mehrheit der Mieter, schreibt das Aufzugsgesetz vor. Und: Man muss einen "Wärter" finden, der für die Aufzugsbetreuung zuständig ist.

Aufzugswärter
Dieser Aufzugswärter muss mindestens einmal pro Monat Kontrollen und in größeren zeitlichen Abständen auch Wartungsarbeiten durchführen. Während der Betriebszeit des Aufzuges hat der Aufzugswärter jederzeit erreichbar zu sein. Das ist für viele Hausmeister oft nicht so einfach. Deshalb gibt es hier die Option, private Firmen zu beauftragen.

All diese strengen Richtlinien gelten seit 1999. Für die älteren Lifte gibt es noch Übergangsfristen bis nächstes Jahr.

www.liftcare.at

1.9.2004 17:45