Auf Schleuderkurs
- Droht nun Anklage? Jetzt ist der Staatsanwalt am Wort.

Polit-Marke Grasser ade? Grasser polarisiert total: Nur noch knappe Mehrheit will, dass die VP mit Grasser in den Wahlkampf zieht.
Karin Miklautsch brachte die Strafsache Karl-Heinz Grasser trefflich auf den Punkt: Die Optik ist sicher nicht die beste. Für die Justizministerin muss eine Welt zusammengebrochen sein, als ihr zu Wochenbeginn das Gutachten des Tiroler EDV-Sachverständigen Walter Gornik auf den Tisch gelegt wurde, in dem der wahre Wert der Homepage www.karlheinzgrasser.at mit 220.000 bis 245.948 Euro beziffert wurde.
Gemäß Paragraf 8 (1) Erbschaftsteuergesetz beträgt der Steuersatz für eine Zweckzuwendung in dieser Größenordnung stolze 42 Prozent.
Das wären zwischen 92.400 und 103.298 Euro.
Ab einer wertbestimmenden Grenze von 75.000 Euro ist im Steuerstrafverfahren gerichtliche Zuständigkeit gegeben.
Im Klartext: Während KHG für die Justizministerin in der Vorwoche noch über jeden Verdacht erhaben war, steht derselbe Finanzminister nun im Mittelpunkt eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenverkürzung gemäß Paragraf 33 Finanzstrafgesetz. Im gleichen Boot sitzt Matthias Winkler, Grassers Kabinettschef und Obmann des Vereines zur Förderung der New Economy. Winkler hat 2001 von der Industriellenvereinigung 283.424 Euro zum Aufbau einer Grasser-Homepage entgegengenommen und ebenfalls keine Schenkungsteuer abgeführt. Da von diesem Betrag 10.000 Euro für soziale Zwecke abgezweigt wurden (und dieser gemeinnützige Anteil nicht schenkungsteuerpflichtig ist), betrüge die Schenkungsteuer 114.839 Euro.
Zwei Strafverfahren. Karl-Heinz Grasser ist ein begnadeter Bluffer und Blender, der in den Verantwortlichen des ORF-Fernsehens willige Medienhandlanger gefunden hat. Mithilfe von ZiB 1 und ZiB 2 durfte Grasser in der Vorwoche eine geschönte und krass verzerrte Darstellung des von NEWS exklusiv veröffentlichten Rechnungshof-Rohberichts über die Steuerpflichtigkeit der KHG-Homepage veröffentlichen. Der (mit Vorsatz) skandalös verfälschten ORF-Darstellung widersprechend stehen folgende Fakten fest:
002-C7/2004 zum klaren und unmissverständlichen Schluss, dass sowohl die IV-Zahlungen an den Economy-Verein als auch das Homepagegeschenk des Economy-Vereins an Karl-Heinz Grasser schenkungsteuerpflichtig gewesen wären.
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