Mittwoch, 1. September 2004

Auf Schleuderkurs

  • Droht nun Anklage? Jetzt ist der Staatsanwalt am Wort.

Polit-Marke Grasser ade? Grasser polarisiert total: Nur noch knappe Mehrheit will, dass die VP mit Grasser in den Wahlkampf zieht.

Karin Miklautsch brachte die Strafsache Karl-Heinz Grasser trefflich auf den Punkt: „Die Optik ist sicher nicht die beste.“ Für die Justizministerin muss eine Welt zusammengebrochen sein, als ihr zu Wochenbeginn das Gutachten des Tiroler EDV-Sachverständigen Walter Gornik auf den Tisch gelegt wurde, in dem der wahre „Wert“ der Homepage www.karlheinzgrasser.at mit „220.000 bis 245.948 Euro“ beziffert wurde.
Gemäß Paragraf 8 (1) Erbschaftsteuergesetz beträgt der Steuersatz für eine „Zweckzuwendung“ in dieser Größenordnung stolze 42 Prozent.
Das wären zwischen 92.400 und 103.298 Euro.
Ab einer wertbestimmenden Grenze von 75.000 Euro ist im Steuerstrafverfahren gerichtliche Zuständigkeit gegeben.
Im Klartext: Während KHG für die Justizministerin in der Vorwoche noch „über jeden Verdacht erhaben“ war, steht derselbe Finanzminister nun im Mittelpunkt eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenverkürzung gemäß Paragraf 33 Finanzstrafgesetz. Im gleichen Boot sitzt Matthias Winkler, Grassers Kabinettschef und Obmann des „Vereines zur Förderung der New Economy“. Winkler hat 2001 von der Industriellenvereinigung 283.424 Euro zum Aufbau einer Grasser-Homepage entgegengenommen – und ebenfalls keine Schenkungsteuer abgeführt. Da von diesem Betrag 10.000 Euro für soziale Zwecke abgezweigt wurden (und dieser gemeinnützige Anteil nicht schenkungsteuerpflichtig ist), betrüge die Schenkungsteuer 114.839 Euro.

Zwei Strafverfahren. Karl-Heinz Grasser ist ein begnadeter Bluffer und Blender, der in den Verantwortlichen des ORF-Fernsehens willige Medienhandlanger gefunden hat. Mithilfe von „ZiB 1“ und „ZiB 2“ durfte Grasser in der Vorwoche eine geschönte und krass verzerrte Darstellung des von NEWS exklusiv veröffentlichten Rechnungshof-Rohberichts über die Steuerpflichtigkeit der KHG-Homepage veröffentlichen. Der (mit Vorsatz) skandalös verfälschten ORF-Darstellung widersprechend stehen folgende Fakten fest:

  • Der Rechnungshof kommt in seinem Rohbericht Zahl 002.845.
    002-C7/2004 zum klaren und unmissverständlichen Schluss, dass sowohl die IV-Zahlungen an den Economy-Verein als auch das Homepagegeschenk des Economy-Vereins an Karl-Heinz Grasser schenkungsteuerpflichtig gewesen wären.
  • Seit dem Vorjahr sind zwei Strafverfahren wegen § 33 FinStrafG – eines gegen Grasser, das zweite gegen seinen Kabinettschef und Vereinsobmann Winkler – anhängig.
  • Allein die Tatsache, dass sich die (aus drei unabhängigen Richtern bestehende) Ratskammer des Wiener Straflandesgerichts weigerte, das Strafverfahren gegen Grasser einzustellen, beweist, dass dieses nicht grundlos noch anhängig ist. Das nunmehr vorgelegte Gutachten über den „Wert“ der KHG-Homepage diente nur dazu, eine gerichtliche Zuständigkeit dieser Steuerstrafsache zu eruieren. Die (vom Finanzminister weisungsabhängigen) Finanzämter Wien 4./5./10. Bezirk und Gebühren und Verkehrssteuer, die beide dem Verein und ihrem Finanzminister Steuerfreiheit bescheinigten, haben keine strafrechtliche Kompetenz mehr.
  • Laut „geändertem Finanzstrafrecht besteht zwischen Finanzbehörden und Justiz keine Bindungswirkung mehr“ (Sektionschef Werner Pürstl, Leiter der Strafsektion des Justizministeriums) – die Staatsanwaltschaft kann daher, unabhängig von der Finanz, ihre strafrechtlichen Erhebungen vorantreiben.
  • Im konkreten Fall ist das auch gut so, denn der Rechnungshof stellte mit eindeutigen Worten fest, dass beide Finanzämter „im Wesentlichen die Erwartungen und Motive“ erfüllten und, quasi im vorauseilenden Gehorsam, unter Zeitdruck und ohne ausreichende Unterlagen einen Persilschein ausstellten.
  • Dieser Freispruch wurde im Juni 2003 vom noch weiter vorauseilenden Finanzstaatssekretär Alfred Finz – einem überfälligen Rücktrittskandidaten – unter Angabe falscher Fakten in einer Pressekonferenz öffentlich verkündet. Nochmals: Gegen Finanzminister Grasser läuft derzeit ein gerichtliches Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

    Die ganze Story lesen Sie im neuen NEWS

    1.9.2004 15:50