Donnerstag, 2. September 2004

Prozess wegen Misshandlung eines geistig Behinderten: Mutter vor Gericht

  • Opfer wurde jahrelang mit Schlägen "diszipliniert"
  • Erst durch Hinweise von Nachbarn aufgeflogen

Prozess gegen die angebliche Misshandlung eines 32-jährigen, geistig behinderten Flachgauers durch dessen Mutter und Stiefvater. Der Mann soll mit Sanktionen wie Einsperren, kalt Duschen, Essensentzug und Schlägen über einen längeren Zeitraum "diszipliniert" worden sein.

Der Fall war im Oktober 2003 aufgeflogen, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Salzburg einen Strafantrag wegen des "Quälens einer auf Grund seiner geistigen Behinderung wehrlosen Person" gestellt, bestätigte heute, Donnerstag, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter, der APA.

Auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung waren im Vorjahr Ermittlungen aufgenommen worden. Bei einer Hausdurchsuchung vergangenen Herbst wurden verschiedene Stöcke beschlagnahmt. Der 53-jährige Stiefvater zeigte sich bei seiner Einvernahme vor der Exekutive geständig. Die 58-jährige Mutter verweigerte damals die Aussage.

Dem Flachgauer seien körperliche und seelische Qualen zugefügt worden, so die Staatsanwaltschaft. Nach dem Paragrafen 92 des Strafgesetzbuches droht den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
(apa/red)

2.9.2004 11:01