Causa Grasser: Gutachten bewertet Homepage mit 150.000 Euro!
- 150.000 Euro gilt als Mittelwert - 75.000 als Minimalwert
- Weitere Vorgehensweise des Gerichts noch offen
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Wird es für Finanziminister Grasser jetzt doch noch eng? Der Wert der Homepage von Grasser beträgt laut einem Gutachten, das im Auftrag des Wiener Straflandesgerichts erstellt wurde, rund 150.000 Euro. Laut Medienberichten wird im Gutachten allerdings eine Preisspanne genannt: 150.000 Euro sei der Mittelwert, der Minimalwert betrage weit über 75.000 Euro. Damit könnte die Wertgrenze für ein gerichtliches Verfahren doch erreicht sein.
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte den Wert der Homepage ursprünglich auf 50.000 Euro geschätzt und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Grund: Ein gerichtliches Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (in diesem Fall: Schenkungssteuer) wäre erst ab einer hinterzogenen Summe von 75.000 Euro möglich, die bei einem Gesamtwert von bloß 50.000 Euro nicht erreicht werden kann. Die Ratskammer des Wiener Straflandesgerichtes wies den Akt jedoch zurück an den Untersuchungsrichter, der beauftragt wurde, den Wert der Homepage via Gutachten zu klären.
Das Gutachten liegt derzeit bei der Ratskammer, die voraussichtlich Ende der Woche die weitere Vorgehensweise entscheiden wird. (apa)
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