Freitag, 27. August 2004

Der Entwurf zur Harmonisierung steht: FORMAT weiß was die Pension Neu bringt!

  • Am 1. Jänner 2005 tritt das Pensionskonto in Kraft

Die Verhandler der Regierungsparteien waren in den letzten Tagen immer wieder zusammengetroffen, um die letzten offenen Punkte der wohl wichtigsten Reform der schwarz-blauen Regierung auszuhandeln. Entwurf zur Harmonisierung der Pensionssysteme steht kurz vor der Fertigstellung. FORMAT hat für Sie schon jetzt alle wichtigen Punkte zur Pension Neu zusammengefasst.

Das Kernstück der Reform steht mittlerweile ohnehin außer Streit - und was da auf die zukünftigen Pensionisten zukommt, hat mit dem derzeitigen Pensionssystem nur noch am Rande zu tun. Im Zentrum der Reform steht das so genannte Pensionskonto, das am 1. Jänner 2005 in Kraft treten wird. Dort bekommt jeder Arbeitnehmer für jedes Versicherungsjahr entsprechende Pensionsgutschriften ausgewiesen und aufaddiert - ähnlich einem Kontostand. Jeder Arbeitnehmer soll in Zukunft jene Pension ausgezahlt bekommen, für die er im Laufe seiner Karriere auch Beiträge einbezahlt hat.

50 Jahre Übergang
Mit dem Konto hat die Regierung tatsächlich ein Modell vorgelegt, das ein einheitliches Pensionssystem für alle garantiert - wenn auch erst in 50 Jahren. Bis dahin gibt es eine Übergangslösung: Das alte System und das neue Konto werden parallel weitergeführt - und zwar beide für die gesamte Berufskarriere.

Jedes Jahr zählt
Der große Unterschied zum bisherigen System: Derzeit werden nur die besten Jahre zur Berechnung der Pension herangezogen, im neuen Pensionskonto werden sämtliche Erwerbszeiten - auch Jahrzehnte zurück - voll erfasst. Für ein Jahr Arbeiten an der Höchstbeitragsgrenze von derzeit 3.450 Euro im Monat werden dem Pensionskonto Beiträge in Höhe von 11.000 Euro gutgeschrieben. Wird ein Jahr nur ein Einkommen an der Mindestbeitragsgrenze von 316 Euro erzielt, bringt dies für die künftige Pension nur 5,50 Euro - nicht einmal ein Zehntel des Maximalwertes.

Arbeiten bis 68
Wer damit noch nicht genug hat, kann bis 68 weiterarbeiten und so seine Pension weiter steigern. Einerseits werden dem Pensionskonto dadurch drei weitere Jahre à 60 Euro gutgeschrieben, andererseits wird die Pension für jedes Jahr verspäteten Pensionsantritt nach dem Normalter 65 zusätzlich um 4,2 Prozent erhöht. Drei Jahre länger arbeiten bringt demnach weitere 12,6 Prozent mehr Erstpension. Fazit: Die Höchstpension nach 48 Arbeitsjahren steigt so bei voller Wirksamkeit des Pensionskontos auf bis zu 3.200 Euro.

27.8.2004 10:52