Freitag, 27. August 2004

Staatsanwalt und Gericht hochaktiv: Homepage-Erhebungen in heißer Phase!

  • Gutachten soll klären, wie viel Grassers Website wert ist
  • Verdacht auf Untreue & Anstiftung zu Amtsmissbrauch?

In eineinhalb Wochen erwartet Untersuchungsrichter Dipl.-Ing. MMag. Michael Tolstiuk ein brisantes Gutachten: Der Tiroler Sachverständige Mag. Walter Gornik, Experte für die Prüfung digitaler Systeme, wird der Strafjustiz den wahren Wert der Homepage www.karlheinz grasser.at in Form eines schriftlichen Gutachtens mitteilen. Die Ratskammer des Wiener Straflandesgerichts hatte von sich aus die Bestellung des Sachverständigen beantragt, weil sie behördlicherseits eruieren wollte, ob die Einstellung des Steuerstrafverfahrens gegen Minister Grasser gerechtfertigt ist.

Aufgrund des Gornik-Gutachtens bekommt das "Homepage"-Verfahren tatsächlich eine ganz neue Dimension. Kommt nämlich der Sachverständige zum Schluss, dass der wahre Wert der Homepage beispielsweise nur 100.000 Euro betragen hat, dann fragt sich die Staatsanwaltschaft, warum der Economy-Verein freiwillig 283.000 Euro von der Industriellenvereinigung entgegengenommen und den Großteil des Geldes auch ausgegeben hat. In diesem Fall müsste Vereinsobmann Matthias Winkler schlüssig begründen, warum er das Mehrgeld von den Homepage-produzierenden Firmen (an deren einer Grassers Vater als Aktionär beteiligt war) nicht zurückgefordert hat. Zudem wird sich die Staatsanwaltschaft die Geldflüsse genauer ansehen - und prüfen, ob alle Gelder von den beteiligten Firmen ordnungsgemäß verwendet und versteuert wurden.

Es wird jedenfalls der Verdacht der Untreue (gegenüber dem Economy-Verein) zu prüfen sein. Staatsanwalt Michael Klackls Phantasie sind in diesem Zusammenhang keine Grenzen gesetzt. Zumal anzunehmen ist, dass Vereinsobmann Winkler die Homepage-Entscheidungen nicht allein getroffen hat. Möglicherweise werden sich weitere Personen wegen des Tatbestands der Anstiftung zur Untreue zu verantworten haben. Nicht zuletzt ist auch der vorliegende RH-Bericht für die Staatsanwaltschaft von Interesse. Dem Vernehmen nach soll der Bericht in den kommenden Tagen vom Rechnungshof angefordert und dann behördlicherseits gewürdigt werden.

Die Tatsache, dass zwei parallel arbeitende Finanzämter unabhängig voneinander aufgrund falscher rechtlicher Würdigungen zu einem gleichen Falschergebnis (Steuerfreiheit der Homepage) kommen, erfordert zumindest die Prüfung eines Amtsmissbrauchs. Da auch dieser nicht isoliert zu sehen ist, wäre auch der Verdacht der Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu prüfen.

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27.8.2004 08:54