Mittwoch, 25. August 2004

Zivilprozess: Klagenfurter Gericht sprach Hepatitis-C-Opfer Entschädigung zu

  • Höhe des Schadenersatzes beträgt 65.000 Euro
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Eine 82 Jahre alte Kärntnerin, die bei einer Bluttransfusion mit Hepatitis-C angesteckt worden war, erhielt nun in einem Zivilprozess am Landesgericht Klagenfurt eine Entschädigung zugesprochen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 65.000 Euro, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Wolfsbergerin war im Jahr 1983 in Kärnten operiert worden, über eine verseuchte Blutkonserve gelangten Hepatitis-C-Erreger in den Körper der Frau. Wie der Anwalt der Frau, der Wiener Hans Otto Schmidt laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" vom Mittwoch erklärte, sei die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft in dem Urteil auch verpflichtet worden, für Spätschäden aufzukommen. Es handle sich, so Schmidt, um das erste derartige Urteil zu Gunsten eines durch Hepatitis-verseuchte Blutkonserven angesteckten Opfers. Bisherige Klagen seien stets abgewiesen worden.

Grund für den Richterspruch war laut Schmidt die mangelnde Information der Patientin. Der Operateur hätte die Patientin nicht über die Risiken von Blutkonserven aufgeklärt. "Er hat darüber hinaus wahrheitsgemäß ausgesagt, dass der Patientin im Jahr 1983 die Blutkonserven nur vorsorglich gegeben wurden, das heißt, die Verabreichung der - wie sich dann später herausgestellt hat - Hepatitis-C-verseuchten Blutkonserven war nicht unbedingt notwendig", sagte der Anwalt.

Er rechnet damit, dass die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft das Urteil bis zur letzten Instanz bekämpfen werde. Trotzdem sei der Richterspruch "richtungsweisend". Bisher hätte es Schadenersatz für Hepatitis-Opfer immer nur für jene Erkrankten gegeben, die sich beim Spenden von Blutplasma angesteckt hatten. (apa)

25.8.2004 14:33