Finanzausgleich: Grasser will Pflichtschullehrer "verländern"
- Budget- und Dienstrecht sollen in Landeskompetenz
- PLUS: Laut Rieder noch keine Ende absehbar
Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Finanzstaatssekretär Alfred Finz haben nach den Finanzausgleichsverhandlungen am Montag die Wohnbauförderung grundsätzlich außer Streit gestellt. Dies gilt allerdings nur für die zweckgebundenen Mittel von 1,7 Mrd. Euro. Über den Rest (rund 700 Mio. Euro) soll noch verhandelt werden.
Keine Bewegung gab es Montag im Streit um die Landeslehrer. Hier schlägt der Bund die "Verländerung" des zugehörigen Budgets vor. Auch das Dienstrecht soll nach Grassers Vorstellungen künftig auf Länderebene geregelt werden.
Derzeit werden die Landeslehrer (im wesentlichen Pflichtschullehrer) von den Bundesländern eingestellt, aber vom Bund bezahlt. Auch das Dienstrecht wird vom Bund vorgegeben. Grasser schlägt nun vor, die derzeit als Personalkosten anfallenden Mittel (2,67 Mrd. Euro) künftigen als fixen Pauschalbetrag direkt an die Länder zu überweisen. Um künftige Kostenschwankungen etwa durch Gehaltssteigerungen oder sinkende Schülerzahlen auszugleichen soll eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe einen Indexwert errechnen, mit dem dieser Pauschalbetrag in den nächsten zehn Jahren erhöht werden müsste.
Auch das Dienstrecht könnte laut Grasser künftig in die Kompetenz der Länder fallen. Die Frage, wer in diesem Fall für die Lehrerpensionen aufkommen müsste (2003 rund 850 Mio. Euro) müsse noch geklärt werden, betonte Grasser. Schließlich müsse verhindert werden, dass die Länder im Fall des Falles teure Lehrer in die (vom Bund zu bezahlende) Rente schicken können. Ein entsprechender Bericht soll bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 13. September vorliegen.
Bei der Wohnbauförderung stellten Grasser und Finz die zweckgebundenen Bedarfszuweisungen an die Länder von 1,7 Mrd. Euro außer Streit. Allerdings wollen sie, dass die derzeit vom Bund über die Lohnnebenkosten eingehobenen Wohnbauförderungsbeiträge (je 0,5 Prozent von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insgesamt 660 Mio. Euro) künftig direkt von den Ländern kassiert werden sollen. Der Bund würde seinen Beitrag zur Wohnbauförderung laut Grasser dann um 660 Mio. Euro kürzen.
Außerdem will Grasser für mehr "soziale Treffsicherheit" bei der Wohnbauförderung sorgen. Konkret würde dies bedeuten, dass jemand, der wegen seines geringen Einkommens Wohnbauförderung zugestanden bekommt, diese Mittel zurückzahlen müsse, wenn sein Einkommen steigt. In Zeiten begrenzter Mittel müsse man auch bei der Wohnbauförderung soziale Treffsicherheit erreichen, argumentiert Grasser. Außerdem will er erreichen, dass bei der Wohnbauförderung auf das Erreichen der Klimaziele (Kyoto-Protokoll) geachtet wird.
Noch verhandelt wird laut Grasser über den nicht zweckgebundenen Teil der Wohnbauförderung, über den die Länder frei verfügen können (2004: 702 Mio. Euro). Die Zustimmung des Bundes zur Forderung von Ländern und Gemeinden nach einem einheitlichen Verteilungsschlüssel für die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen möchte sich Grasser offenbar abkaufen lassen. Die Idee hätte zwar "Charme" würde aber "ein sehr gewichtiges Entgegenkommen" des Bundes bedeuten, meinte Grasser.
Die Forderung der Länder nach zusätzlichen Bundesmitteln für die Krankenanstaltenfinanzierung verknüpfte Grasser mit den Gesundheitsreformplänen des Bundes (Stichwort: Gesundheitsagenturen). Der Finanzausgleich biete die Möglichkeit zu einem "gesamtstaatlichen Konsens" in dieser Frage zu kommen, meinte der Finanzminister. Schließlich säßen dabei Politiker von ÖVP, SPÖ und FPÖ mit am Tisch und die Grünen könne man in dieser Frage noch dazu einladen. (apa)
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