Das Ende des "Opernmörders": Josef Weinwurm (74) in Stein gestorben!

Todesursache vermutlich Herzinfarkt. Für Mord an Ballettschülerin 1963 zu lebenslanger Haft verurteilt

Josef Weinwurm dürfte mit ziemlicher Sicherheit eines natürlichen Todes gestorben sein. Der 74-jährige Häftling befand sich schon einige Zeit im Anstaltsspital. Dort ist er am Sonntagmorgen nicht mehr aufgewacht. Eine Obduktion der Leiche ist aber noch ausständig.

Wie die Anstaltsleitung am Montag mitteilte, habe der als "Opernmörder" in die Kriminalgeschichte eingegangene Weinwurm an keiner lebensbedrohenden Krankheit gelitten. Nach vier Jahrzehnten in Haft habe er aber "physisch und psychisch abgebaut". Sein Tod kam dennoch "unerwartet".

1963 hatte Weinwurm eines der spektakulärsten Verbrechen des 20. Jahrhunderts in der Bundeshauptstadt verübt. Am 12. März schlich er sich mit einem Messer in die Staatsoper. Er begegnete im zweiten Stock am Gang zufällig der elf Jahre alten Ballettschülerin Dagmar Fuhrich, die gerade eine Probe besuchen wollte. Weinwurm gab sich als Arzt aus, lockte das Mädchen in ein Duschabteil und tötete es mit 34 Messerstichen.

Als die Leiche entdeckt wurde, hatte bereits die Abendvorstellung begonnen. Wagners "Walküre" stand auf dem Programm. Nach dem Ende der Vorstellung setzten umfangreiche Ermittlungen ein. 14.000 Personen wurden von einem Großaufgebot an Kriminalisten als mögliche Täter überprüft. Aber erst am 6. August 1963 konnte Weinwurm festgenommen werden.

Er hatte in der Zwischenzeit drei junge Frauen mit seinem Messer attackiert - in einem Kino, im Stadtpark und in einem Gotteshaus in der Innenstadt. Und er hatte mit einer provokanten, an eine Zeitung gerichteten Ansichtskarte, in der er sich "der Mörder von der Oper" nannte, die Öffentlichkeit provoziert.

Am 10. April 1964 wurde nach einem Aufsehen erregenden Prozess im Wiener Landesgericht das einstimmige Urteil verkündet: Lebenslange Haft für den Mord und dreifachen Mordversuch. Seither saß Weinwurm in der Justizanstalt Stein.

Schon seit Jahren empfing er keinen Besuch mehr. Wie die meisten Häftlinge ging er trotz seines vorgerückten Alters einer Beschäftigung nach, die ihm zwar nicht unbedingt Spaß machte, aber wenigstens die Zeit vertrieb. "Lebenslange" können nach Verbüßung von mindestens 15 Jahren ihre vorzeitige bedingte Entlassung beantragen. Bei Weinwurm wurde das angeblich mehrmals abgelehnt. Zuletzt schien er sich mit seinem Schicksal abgefunden zu haben.

(apa/red)