Dienstag, 17. August 2004

Keine ÖGB-Freigabe: AUA warnt Streikteilnehmer vor "Konsequenzen"

  • HTV-Papier: Verzetnitsch gab keine Streikfreigabe
  • Gewerkschafter haben wissentlich falsch informiert

Die Fluggesellschaft Austrian Airlines warnt ihr fliegendes Personal vor "rechtlichen Konsequenzen" aus dem zweistündigen Warnstreik von Piloten und Flugbegleitern der AUA und der Lauda Air am vergangenen Freitag: "Der Streik vom Freitag den 13. August war durch den ÖGB formal nicht genehmigt. Es ergeben sich daher rechtliche Konsequenzen, die auch Sie betreffen können", heißt es in einem internen e-Mail der Geschäftsführung an das Bordpersonal der Gruppe.

ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch habe telefonisch am Mittwoch (11.8.) veranlasst, dass dem Personal der Austrian Airlines und der Lauda Air auf der Betriebsversammlung am 13. August mitgeteilt werden solle, dass es keine Streikfreigabe durch den ÖGB gibt, heißt es in dem Schreiben.

"In dem mit Präsident Verzetnitsch geführten Telefonat wurde unmissverständlich festgestellt, dass es derzeit seitens des ÖGB keine Streikfreigabe gibt. In Verantwortung unseren Mitgliedern und den Funktionären gegenüber ist es notwendig, dass diese Stellungnahme unseres Präsidenten sowohl den Betriebsräten als auch der Belegschaft auf einer Betriebsversammlung bekannt gegeben wird. Es besteht in dieser Sache kein Ermessensspielraum" wird aus einer internen HTV-Anweisung zitiert.

Den Betriebsräten wie auch den HTV-Funktionären Dr. Hable, Capt. Minhard und Capt. Novak sowie dem anwesenden HTV-Fachsekretär Robert Hengster sei dieser Umstand bekannt gewesen, so die AUA-Führung. "Sie haben alle Teilnehmer der Betriebsversammlung wider besseren Wissens falsch informiert und damit sich selbst und alle Teilnehmer in eine rechtlich äußerst problematische Situation gebracht", heißt es in dem vom "KV-Verhandlungsteam" der AUA gezeichneten Mail an das fliegende Personal. Die AUA sehe sich "auf Grund der Fürsorgepflicht verpflichtet, Sie über die Wahrheit zu informieren, da es verantwortungslos wäre, Sie in vermeintlicher Sicherheit zu belassen".

Laut der von den Sozialpartnern Wirtschaftskammer und Gewerkschaft HTV (Handel, Transport, Verkehr) unterzeichneten Rahmenvereinbarung vom 31. März d.J. ist zur Abhaltung eines Streiks eine Genehmigung des ÖGB im Vorfeld erforderlich: "Sollte es zu Streiks oder Streikdrohungen kommen, gilt die Streikordnung des ÖGB. Eine Genehmigung des ÖGB im Vorfeld ist erforderlich", heißt es in dem Papier. Darunter befinden sich u.a. die Unterschriften der Präsidenten der Wirtschaftskammer (WKÖ), Christoph Leitl, des Gewerkschaftsbundes ÖGB, Fritz Verzetnitsch, sowie von HTV-Bundessektionsvorsitzendem Verkehr Horst Schachner und HTV-Fachgruppenvorsitzendem Wolfgang Hable.

Am Freitag war es im Rahmen einer Betriebsversammlung des fliegenden Personals von AUA und Lauda Air zu einem zweistündigen Warnstreik am Nachmittag (13.00 bis 15.00 Uhr MESZ) gekommen. Die Betriebsversammlung war einberufen worden, um die Mitarbeiter über den Stand der Verhandlungen für einen gemeinsamen Kollektivvertrag (KV) zu informieren. Schon im Vorfeld hatten die Betriebsräte mögliche Störungen des Flugbetriebs nicht ausgeschlossen. Diese seien aber nicht beabsichtigt, hatte es geheißen.

HTV-Funktionär Horst Schachner bestätigt die interne HTV-Anweisung auf heutige APA-Anfrage. "Es gibt das Recht zu streiken, aber es gibt kein Streikrecht", merkte er an. Nicht der Betriebsrat, sondern die Belegschaft habe am Freitag einen Streik beschlossen. Die Sache werde bei der geplanten letzten Verhandlungsrunde für einen gemeinsamen Kollektivvertrag (KV) des fliegenden Personals von AUA und Lauda Air zur Sprache kommen. Der ÖGB wollte heute die Sache nicht näher kommentieren. "Wir wollen den Gesprächen am Montag nicht vorgreifen", hieß es dazu.(apa/red)

17.8.2004 18:37