Montag, 16. August 2004

ÖGB warnt vor "Neuer Selbständigkeit": Weder Kranken- noch Arbeitslosengeld

  • 105.000 Menschen in Österreich betroffen
  • Kaum arbeitsrechtlicher Schutz für Dienstnehmer

Der ÖGB warnt einmal mehr vor dem zunehmenden Zahl von Scheinselbstständigen. In Österreich seien derzeit bereits 105.000 Menschen atypisch beschäftigt, davon arbeitet rund die Hälfte in Wien. Die so genannten "neuen Selbstständigen" - also freie und Werkvertragsmitarbeiter - bekämen weder Kranken- noch Arbeitslosengeld und hätten kaum arbeitsrechtlichen Schutz, kritisierte Elisabeth Rolzhauser, Leiterin der ÖGB-Beratungsstelle Flexpower.

Als Beispiel nennt die ÖGB-Expertin einen Mann, der in der ersten Woche als atypisch Beschäftigter 80 Euro verdiente und in der zweiten Woche für einen Schaden von 2.000 Euro aufkommen sollte. Vor allem Botenfahrern etwa müssten oft für die Wartung und für Schäden bei Fahrzeugen selbst aufkommen.

Ein weiterer Kritikpunkt seien Verfallsbestimmungen für Honorarforderungen. So würden manche Unternehmen Verfallsdaten von nur zwei Monaten angeben. Ist der atypisch Beschäftigte aber drei Monat nach einem schweren Unfall im Spital, dann fällt er um diese Honorare um. "Mit derartigen Regelungen sind wir laufend konfrontiert", so die Expertin.

Nur die wenigsten Personen würden gezielt ein atypische Arbeitsverhältnis suchen, wer aber keine Alternative habe, solle auf jeden Fall die Verträge genau studieren und sich im Zweifelsfall beraten lassen, so der ÖGB.

Die Gewerkschaft fordert seit langem für atypisch Beschäftigte die verpflichtende Arbeitslosenversicherung sowie eine Ausdehnung des Arbeitnehmerbegriffs auf Arbeiter, die im Auftrag und auf Rechnung anderer Arbeit leisten und in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Außerdem sollen in einem Generalkollektivvertrag bzw. ähnlichen Regelungen sozialrechtliche und kollektivvertragliche Mindeststandards für flexible Arbeitsformen abgesichert werden. Eine weitere Forderung ist die Verankerung des aktiven und passiven Wahlrechts für freie Dienstnehmer auf betrieblicher Ebene. (apa)


16.8.2004 10:57