Montag, 16. August 2004

Polizist attackierte Asylwerber mit Dienstwaffe: Zu 6 Monaten bedingt verurteilt

  • Urteil noch nicht rechtskräftig

Wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung "unter Ausnützung einer Amtsstellung" wurde am Montag am Landesgericht Salzburg ein 52-jähriger Salzburger Polizist zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Sicherheitsbeamte soll am 23. Jänner 2004 in der Stadt Salzburg einem 41-jährigen mongolischen Asylwerber eine ungeladene Dienstpistole kurz an die Schläfe gesetzt und damit zwei Mal gegen den Kopf geschlagen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rene Musey bat um Bedenkzeit.

Der Polizist ist damals nach eigenen Angaben in Wut geraten, weil ihn der Asylwerber "veräppelt und bespuckt" habe. Ein Taxifahrer hatte die Polizei zuvor alarmiert, weil der Mongole die Rechnung nicht bezahlen konnte. Der 52-jährige Beamte und eine 27-jährigen Kollegin machten sich nach einer Einvernahme im Wachzimmer Gnigl mit dem 41-Jährigen im Streifenwagen auf die Suche nach den Wohnadressen, die der Mongole angab. "Doch die waren alle negativ", sagte der Beschuldigte.

Die Irrfahrt durch die Stadt endete in der Nähe des Salzachsees bei einer Busstation. Dort kam es zu dem Zwischenfall mit der Dienstwaffe. Vor dem Schöffengericht bestritt der Polizist allerdings, dem Mongolen die Glock an die Schläfe gesetzt zu haben. Im Sinne einer Körperverletzung sei er aber schuldig, räumte der 52-Jährige ein.

Die Anklage, die auf versuchte schwere Nötigung und Körperverletzung gelautet hatte, wurde mit dem Urteil des Schöffengerichts etwas abgeschwächt, erläuterte Vorsitzender Robert Singer. Das Schöffengericht sei zu dem Erkenntnis gekommen, dass der Polizist den Lauf der Dienstwaffe an die Schläfe des Pistolen zwar gesetzt habe. Aber nur kurz, so dass man im Zweifel nicht davon ausgehen könne, dass er mit diesem Verhalten den Asylwerber zur Herausgabe der Wohnadresse nötigen wollte.

Da der Mongole auch für die zweite Verhandlung nicht auffindbar war, wurde die kontradiktorische Einvernahme zum Teil verlesen. Er sei von dem Polizisten an den Haaren aus dem Polizeiauto gezogen worden, schilderte das Opfer. "Er hat auf mich geschlagen, bis ich zu Boden fiel. Er hat mir nicht geglaubt, dass ich auf der Straße lebe." Die Waffe habe der Beamte dann an die Schläfe gehalten und dann zwei Mal damit gegen seinen Kopf geschlagen.

Staatsanwältin Barbara Feichtinger, die keine Erklärung abgab, sprach zuvor in ihrem Plädoyer von einer "überschießenden Verhaltensweise" des Polizisten. Der Beamte, der sich provoziert gefühlt habe, hätte es bei einer Anzeige auf der Dienststelle belassen können, und nicht als "Inkassoberechtigter für den Taxifahrer" einschreiten sollen.

Verteidiger Musey bezeichnete das Urteil als "Mittelweg zwischen Anklage und Verteidigung". Sein Mandant, dessen Suspendierung am 25. Februar 2004 wieder aufgehoben worden war, habe jetzt entsprechendes Leid selbst erfahren. "Er musste mit seiner Familie umziehen, weil die Leute mit dem Finger auf ihn gezeigt haben."(apa/red)

16.8.2004 16:56