Dienstag, 10. August 2004

Mehr Recht bei Gepäckschäden: Airlines müssen jetzt kräftig in die Tasche greifen!

  • Haftung für Passagier- und Gepäckschäden verbessert!
  • Passagiere kassieren jetzt bis zu 1.211 Euro!

Wer aus dem Urlaub kommt, hat meist Aufregendes zu erzählen. Nicht selten ist schon die Anreise mit einem Abenteuer verbunden. So auch beim Fliegen. Eine Studie der Association of European Airlines ergibt, dass von 1.000 Passagieren im Schnitt rund 13 ihr Gepäck verlieren. Auch beschädigte Koffer zählen nicht selten zu den Erfahrungen im Urlaub....

Doch bei solchen Vorfällen müssen die Airlines nun seit Beginn der Reisesaison kräftig in die Tasche greifen. Gemäß dem so genannten Montrealer Abkommen wird ab sofort die Haftung für Passagier- und Gepäckschäden verbessert. Die wichtigste Änderung im Reiserecht ist die Anhebung der Obergrenzen für die Haftung. Für beschädigtes oder abhanden gekommenes Gepäck können Passagiere jetzt bis zu 1.211 Euro statt bisher 530 Euro kassieren. Das Abkommen gilt mittlerweile in mehr als 50 Staaten.

Die zehn EU-Beitrittsländer sind allerdings noch ausständig. Wer mit besonders wertvollem Gepäck unterwegs ist, hat die Möglichkeit, den Wert des Reiseguts noch vor Abflug zu deklarieren. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft bei Verlust des Gepäcks für den tatsächlichen Wert aufkommen. Wenn etwas verloren geht, sollte man sofort reklamieren. Wer sich länger als 21 Tage Zeit lässt, verspielt seinen Anspruch.

Auch bei Personenschäden gibt es gravierende Änderungen. Während die Airlines bei einem Unfall an Bord oder beim Aus- und Einsteigen nur bis zu einer Höhe von 27.350 Euro haften mussten, haften sie jetzt für die kompletten Folgekosten - vom Verdienstausfall bis hin zur Rente.

Gerade in der Urlaubszeit kommt es häufig zu Überbuchungen. In diesem Fall müssen die Airlines dem Fluggast das Ticket ersetzen. Bei einem Trip innerhalb Europas hat der Kunde auch Anspruch auf Schadenersatz. Bei Strecken bis zu 3.500 Kilometern sind das zusätzlich 150 Euro, alles darüber hinaus wird mit 300 Euro abgegolten.

Auch wenn der Flieger verspätet abhebt, haben Passagier ein Recht auf Entschädigung. Aber es muss nachweislich ein konkreter finanzieller Schaden daraus entstanden sein.

(Aus FORMAT 32/2004)

10.8.2004 11:45