Donnerstag, 12. August 2004

Haubner weist AK-Zahlen zurück: Kindergeld wird meist zu Recht bezogen

  • In Niederösterreich haben nur 0,7 bis 1 Prozent der Frauen die Zuverdienstgrenze überschritten

Etwa 0,7 bis ein Prozent der Kindergeld-BezieherInnen des Jahres 2002 müssen mit einer Rückzahlung des bezogenen Geldes rechnen. Sie haben nämlich die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro zu weit überschritten. Die restlichen rund 99 Prozent haben das Kindergeld zu Recht bezogen. Das ist ein vorläufige Ergebnis einer Überprüfung, sagte Sozialstaatssekretärin Haubner.

Bisher wurden allerdings nur Fälle aus Niederösterreich überprüft. In diesem Bundesland gab es 2002 9.626 Kindergeld-Bezüge. Drei Viertel der Zweifelsfälle wurden in den vergangenen Monaten nun einer nachträglichen Prüfung durch ein beim Sozialministerium angesiedeltes Kompetenzzentrum unterzogen. Exakt 1,14 Prozent der überprüften Fälle haben im Jahr 2002 zu viel zum Kindergeld dazuverdient.

Zu berücksichtigen ist dabei aber noch eine Härtefallverordnung, wie Haubner erläuterte. Bei Überziehungen der Zuverdienstgrenze um bis zu 15 Prozent (2.190 Euro) kann nämlich auf eine Rückforderung verzichtet werden. Dadurch könne sich die Zahl der Rückzahlungen noch auf 0,7 Prozent verringern. Diese Personen müssen dann das gesamte im Jahr 2002 bezogene Kindergeld zurückzahlen.

Die dazugehörigen Bescheide werden aber erst im nächsten Jahr ausgestellt. Vorher werden nämlich noch die anderen Bundesländer einer Überprüfung unterzogen, erläuterte Haubner. Die Evaluierung soll dann im März 2005 abgeschlossen sein. "Dann wird man ein Gesamtbild über die Auswirkungen der Zuverdienstgrenze haben", so die Staatssekretärin.

In der Vergangenheit hatte sie sich wiederholt für eine Anhebung der Grenze ausgesprochen. Da nun in Niederösterreich aber 99 Prozent das Kindergeld korrekt bezogen haben, spricht Haubner von einem "sehr positiven Ergebnis". Eine gesetzliche Änderung stehe daher "derzeit nicht zur Debatte". (apa)

12.8.2004 07:46